Wir wissen, dass Sie das Modell prüfen wollen, bevor Sie unterschreiben. Hier ist alles strukturiert und ehrlich: zum Lesen, zum Weiterleiten an Ihren Steuerberater oder zur Vorlage bei der Kammer.
Die Trennlinie ist sauber: Sie erwähnen, dass es eine Versicherungslösung für die Patientenanteile am Heil- und Kostenplan gibt. Sie geben dem Patienten ein Material in die Hand. Mehr nicht.
Der Patient entscheidet selbst, ob und wann er sich informiert. Er nimmt mit uns Kontakt auf, nicht umgekehrt. Sie sind weder Vermittler im Sinne der Gewerbeordnung noch beraten Sie in Versicherungsfragen.
Eine prozentuale Vergütung pro Vertrag wäre standesrechtlich heikel. Die Standesregeln der Österreichischen Zahnärztekammer untersagen Zuweiserprovisionen. Wir gehen den anderen Weg.
Was Sie stattdessen bekommen: kostenfreies Praxis-Material (Folder, A3-Plakat, QR-Code-Karten), optional eine kurze Team-Schulung und Co-Marketing für Ihre Praxis. Das ist ein Werbe-Sponsoring, das wir an alle teilnehmenden Praxen identisch ausgeben. Unabhängig davon, wie viele Patientinnen und Patienten sich am Ende versichern.
Ihr eigentlicher Mehrwert kommt direkter und größer: höhere HKP-Annahmequote, mehr Behandlungs-Honorar, weniger „ich überleg's mir"-Gespräche.
Das Praxis-Material ist eine Sachleistung mit Markenpräsenz: unser Logo erscheint auf Folder, Plakat und QR-Karten. Es handelt sich um klassisches B2B-Werbe-Sponsoring, vergleichbar mit Materialien, die Sie auch von Dental-Lieferanten oder Hygiene-Marken erhalten.
Daraus folgt steuerlich: Es entsteht kein Geldfluss zwischen uns und Ihnen. Keine Rechnung, keine Honorarnote, keine Provisionsabrechnung. Wir empfehlen Ihrem Steuerberater die Einordnung als geringwertige Werbeleistung. Die endgültige Beurteilung trifft er, abhängig von Ihrer Praxis-Struktur.
Die DSGVO-Lage ist eindeutig, weil zwischen uns und Ihrer Praxis kein Datenfluss stattfindet. Der Patient kontaktiert uns selbst, über einen QR-Code, der ihn auf eine eigene Landing Page führt.
Sie sind nicht Auftragsverarbeiter, nicht gemeinsam Verantwortlicher, nicht Datenexporteur. Es entsteht keine Datenschutzfolgenabschätzung, keine Notwendigkeit für einen AVV (Auftragsverarbeitungsvertrag), keine Anpassung Ihrer Datenschutzerklärung.
Was bei uns ankommt: nur das, was der Patient selbst eingibt. Verantwortlicher im Sinne der DSGVO ist Andreas Imre als gebundener Versicherungsagent der Allianz; Empfänger der Daten ist im Vertragsfall die Allianz Elementar Versicherungs-AG.
Die für die Praxis relevanten Punkte: das Verbot von Zuweiserprovisionen und die Werbebeschränkungen. Beide werden vom Modell nicht berührt.
Zuweiserprovisionen: Wir zahlen keine. Die Vergütung des Praxis-Materials hängt nicht von der Anzahl abgeschlossener Verträge ab.
Werbung: Wir verwenden Ihre Praxis nicht als Werbeträger ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung. Wenn wir Sie als Praxis-Partner namentlich nennen, fragen wir vorher und stimmen den Wortlaut ab.
Patientenwohl: Die Versicherungslösung ist für den Patienten freiwillig. Es gibt keinen Druck, keine Kopplung an Behandlungstermine, keine Bevorzugung versicherter Patientinnen und Patienten.
Sie sollten. Wir empfehlen sogar, dass Sie es tun, idealerweise vor der Anmeldung. Wir haben nichts zu verstecken und antworten gerne auf jede Rückfrage Ihres Beraters.
Frage: „Ist das Praxis-Material steuerlich als geringwertige Werbeleistung einzustufen, ohne dass eine Honorarnote oder Provisionsabrechnung notwendig ist?"
Frage: „Berührt das beschriebene Modell (Hinweis auf die Lösung, kein Datenfluss, kein Erfolgs-Honorar) die Standesregeln zu Zuweiserprovisionen oder Werbung?"
„Sehr geehrte Damen und Herren, wir prüfen die Teilnahme am Praxis-Partnerprogramm von zahn-vorsorge.at. Eine strukturierte Beschreibung des Modells finden Sie unter: zahn-vorsorge.at/praxis-rechtlicher-rahmen. Wir bitten um eine kurze Einschätzung der standesrechtlichen Vereinbarkeit. Vielen Dank."
Was Steuerberater, Praxismanagerinnen und Kammern uns regelmäßig fragen.
Wir antworten innerhalb von 24 Stunden, auch auf Detailfragen vom Steuerberater oder der Kammer.