Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) der Allianz

Wir vermitteln ausschließlich Versicherungsprodukte der Allianz-Gruppe und arbeiten unter deren Dach. Maßgeblich für jeden Versicherungsvertrag sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) sowie die individuell ausgestellte Polizze der Allianz Elementar Versicherungs-AG. Eigene AGB für die Vermittlungstätigkeit bestehen nicht; alle Vertragsbedingungen ergeben sich aus den Allianz-Unterlagen.

Die jeweils aktuellen Bedingungswerke (AVB, Produktinformationsblatt nach IPID, Beitragsübersicht) finden Sie direkt bei der Allianz: allianz.at › Zahnversicherung. Vor Vertragsabschluss erhalten Sie die für Sie maßgeblichen Dokumente von uns digital zur Durchsicht.

1. Erstinformation

Andreas Imre, betreibend unter der Marke zahn-vorsorge.at, ist als Versicherungsagent gewerblich tätig (GISA-Zahl: 39202512).

Andreas Imre ist gebundener Versicherungsagent im Sinne des § 137 Abs. 2 GewO 1994 und vermittelt ausschließlich Produkte der Allianz Elementar Versicherungs-Aktiengesellschaft und der Allianz Elementar Lebensversicherungs-Aktiengesellschaft, insbesondere im Bereich Zahnzusatzversicherung für österreichische Privatpersonen.

Eintragung im Versicherungsvermittlerregister

Die Eintragung im Gewerbeinformationssystem Austria (GISA) ist abrufbar unter gisa.gv.at mit der Zahl 39202512.

2. Tätigkeitsumfang und Empfehlungsgrundlage

Die Beratung erfolgt ausschließlich auf Basis von Produkten der Allianz-Gruppe. Eine ausgewogene Untersuchung des gesamten Marktes findet aufgrund der Bindung als Versicherungsagent nicht statt. Diese Einschränkung wird Ihnen vor jeder Beratung transparent gemacht.

Wenn Sie eine marktweite Vergleichsanalyse über mehrere Versicherer hinweg wünschen, weisen wir Sie auf ungebundene Versicherungsmakler hin.

3. Vergütung

Sie zahlen kein Honorar. Beratung, Antragsabwicklung und laufende Betreuung sind für Sie vollständig kostenfrei.

Die Vergütung erfolgt ausschließlich durch die Allianz in Form einer Provision, die im Vertretungsverhältnis zwischen Versicherer und Versicherungsagent vereinbart ist. Die Provision ist in der Versicherungsprämie kalkulatorisch enthalten. Sie zahlen nicht zusätzlich.

Auf Wunsch wird die konkrete Höhe der Vergütung im Einzelfall offengelegt.

4. Beratungsdokumentation

Nach § 137g GewO besteht die Pflicht, jede Beratung zu dokumentieren. Sie erhalten nach jedem Beratungsgespräch eine schriftliche Zusammenfassung, die enthält:

  • Ihre angegebenen Wünsche und Bedürfnisse
  • Die konkrete Empfehlung mit Begründung
  • Wesentliche Vertragsmerkmale der empfohlenen Lösung
  • Hinweis auf Wartezeit-Limits, Erstattungsgrenzen und Annahmebedingungen

Das Beratungsprotokoll und der Versicherungsvertrag werden bequem per SMS-TAN auf Ihr Mobiltelefon unterschrieben. Keine PDF-Drucker, keine Post.

5. Beteiligungen

Andreas Imre hält keine direkte oder indirekte Beteiligung an einem Versicherungsunternehmen. Umgekehrt hält auch kein Versicherungsunternehmen eine Beteiligung an Andreas Imre, die 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals übersteigt.

6. Berufshaftpflicht

Andreas Imre unterhält keine eigene Berufshaftpflichtversicherung. Die Haftung für die Vermittlungstätigkeit wird gemäß § 137c Abs. 2 GewO 1994 von den Allianz-Gesellschaften getragen, deren gebundener Agent Andreas Imre ist:

  • Allianz Elementar Versicherungs-Aktiengesellschaft (FN 034004g, Wiedner Gürtel 9–13, 1100 Wien)
  • Allianz Elementar Lebensversicherungs-Aktiengesellschaft (FN 031532x, Wiedner Gürtel 9–13, 1100 Wien)

Geltungsbereich: Europäischer Wirtschaftsraum (EWR) und Schweiz.

7. Beschwerdeweg

Sollten Sie mit der Tätigkeit nicht zufrieden sein, sprechen Sie uns bitte zunächst direkt an:

E-Mail: office@zahn-vorsorge.at
Telefon: +43 660 636 61 89

Beschwerdestelle des Versicherers

Sie können sich darüber hinaus direkt an die Beschwerdestelle der Allianz wenden: Allianz Elementar Versicherungs-AG, Beschwerdemanagement, Wiedner Gürtel 9–13, 1100 Wien.

Außergerichtliche Streitbeilegung

Falls keine Einigung erzielt werden kann, stehen Ihnen folgende Stellen zur Verfügung:

8. Ihr Rücktrittsrecht

Bei Versicherungsverträgen, die im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossen werden (z.B. per SMS-TAN nach telefonischer Beratung), haben Sie ein gesetzliches Rücktrittsrecht.

Frist

14 Tage ab Zustandekommen des Vertrags (Krankenversicherung, Schadensversicherung). 30 Tage bei Lebensversicherungen. Die Frist beginnt erst, wenn Ihnen die Polizze und alle gesetzlichen Informationen vorliegen.

Form

Der Rücktritt ist formfrei möglich. Empfohlen wird eine schriftliche Erklärung (E-Mail, Brief) gerichtet an die Allianz Elementar Versicherungs-AG oder an uns. Für die Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung.

Folgen

Bei rechtzeitigem Rücktritt entfällt die Leistungspflicht beider Seiten ab Vertragsbeginn. Bereits bezahlte Beiträge werden zurückerstattet, abzüglich eines Anteils für die bereits genossene Versicherungsdeckung.

Rechtsgrundlagen

§ 5c VersVG (Versicherungsvertragsgesetz) und § 11 FAGG (Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz). Die jeweils gültige Fassung finden Sie unter ris.bka.gv.at.

Die konkrete Belehrung über Ihr Rücktrittsrecht erhalten Sie zusätzlich mit Ihrer Polizze von der Allianz Elementar Versicherungs-AG zugesendet.

9. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Auf das Vertragsverhältnis und alle Beratungsleistungen findet ausschließlich österreichisches Recht Anwendung. Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht am Sitz des Diensteanbieters, soweit nicht zwingende verbraucherschutzrechtliche Regelungen einen anderen Gerichtsstand vorsehen.

10. Anwendbare Rechtsvorschriften

  • Gewerbeordnung (GewO 1994), insbesondere §§ 137 ff.
  • Versicherungsvertragsgesetz (VersVG)
  • Konsumentenschutzgesetz (KSchG)
  • Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG)
  • Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und Datenschutzgesetz (DSG)

Die jeweils gültige Fassung ist abrufbar unter ris.bka.gv.at.