Zahnversicherung Kind Österreich · Allianz

Zahnversicherung fürs Kind.
Ab 14,60 € im Monat.

Die Allianz zahlt mit, wenn Ihr Kind zum Zahnarzt muss. Von der Mundhygiene bis zur Zahnspange, einheitlicher Tarif, ob Ihr Kind 6 oder 16 Jahre alt ist.

  • Mundhygiene 100 %, bis 300 € im Jahr
  • Füllungen und Wurzelbehandlung
  • Zahnspange bis 650 € im Jahr, im Optimum 1.300 €

Wichtig bei der Zahnspange: Sobald der Zahnarzt sie anrät, ist sie nicht mehr versicherbar. Darum früh absichern.

Keine klassische Wartezeit, beim Zahnersatz gilt eine Limit-Staffelung · Schutz ab Vertragsbeginn · Versicherungsagent · Exklusivpartner der Allianz
Was zahlt die Krankenkasse?

Gratis gibt es die Zahnspange nur bei schweren Fehlstellungen.

Bei einer schweren Fehlstellung zahlt die Krankenkasse die Zahnspange. Bei einer mittleren gibt sie nur einen Zuschuss, den Großteil zahlen die Eltern. Genau dafür ist die Zahnversicherung da.

Im Detail: Kieferorthopäden stufen Fehlstellungen nach dem IOTN-Index in fünf Schweregrade ein. Die Gratis-Zahnspange gibt es für Kinder und Jugendliche bis 18 bei Schweregrad 4 und 5 bei einer Vertragsordination. Darunter leistet die ÖGK einen Zuschuss von höchstens 821,80 € pro Behandlungsjahr (Tarif 2026), der vor Behandlungsbeginn bewilligt werden muss. Andere Kassen regeln das teils abweichend. Den Schweregrad stellt ausschließlich die kieferorthopädische Untersuchung fest. Stand Oktober 2026, ohne Gewähr.

Leichte Fehlstellung · Grad 1–2
Leichte Abweichung, nach IOTN ohne oder mit geringem Behandlungsbedarf. Die Einstufung trifft die kieferorthopädische Untersuchung.
Krankenkasse Meist nichts
Allianz Nichts
Mittlere Fehlstellung · Grad 3 Die Lücke
Eine Behandlung ist oft sinnvoll, eine Gratis-Zahnspange gibt es dafür aber nicht. Die Kasse gibt nur einen Zuschuss, den Großteil tragen die Eltern.
Krankenkasse Zuschuss, max. 821,80 €/Jahr
Allianz Bis 650 € oder 1.300 €/Jahr
Schwere Fehlstellung · Grad 4–5
Schwere Fehlstellung. Gratis-Zahnspange (kassenmedizinisch) möglich.
Krankenkasse Standard-Zahnspange
Allianz Restkosten bis Jahreslimit
Wichtig: Auch bei Schweregrad 4 und 5 zahlen Eltern häufig privat dazu, wenn sie eine andere als die kassenübliche Variante wählen, etwa Aligner oder Keramik-Brackets. Diesen Mehraufwand übernimmt die Kasse nach den geltenden Regeln nicht (Stand Mai 2026). Versichert ist die Kieferregulierung ab IOTN-Stufe 3 nach den Versicherungsbedingungen; eine Einschränkung auf eine bestimmte Bauart nennen die Unterlagen nicht. Eine Erstattungshöhe für Aligner sagen wir Ihnen erst zu, wenn sie uns der Versicherer schriftlich bestätigt hat. Wir klären das vor Behandlungsbeginn für Sie ab.
Was im Optimum-Paket drin ist

Zahnspange ist nicht alles.
Vorsorge greift sofort.

Bei Kindern besonders nützlich: Die in den Bedingungen genannten Vorsorgeleistungen sind ab Vertragsbeginn zu 100 % gedeckt, bis 300 € im Jahr. Für diesen Bereich gibt es keine Wartezeit und keine Limit-Staffelung.

Vorsorge

bis 300 €/Jahr · 100 %

Greift sofort, ohne Wartezeit:

  • Mundhygiene / Zahnreinigung (PZR)
  • Fluoridierung
  • Fissurenversiegelung der Backenzähne
  • Kariesvorbeugung
  • Sportschutzschiene (für aktive Kinder!)

Zahnerhalt

bis 1.950 €/Jahr · sofort voll

Wenn doch mal was passiert:

  • Füllungen (Komposit, weiß)
  • Wurzelbehandlungen
  • OP-Gruppen 1–3
  • Zahnfleischbehandlungen
  • Knirschschiene

Zahnspange

bis 1.300 €/Jahr im Optimum

Bei kieferorthopädisch festgestellter Fehlstellung ab IOTN-Stufe 3, nach den Versicherungsbedingungen:

  • Honorare und Laborkosten
  • Eine Einschränkung auf eine bestimmte Bauart der Spange nennen die Unterlagen nicht; Aligner und Keramik-Brackets stehen nicht in der Ausschlussliste. Ob und in welcher Höhe Ihre konkrete Behandlung erstattet wird, klären wir vor Behandlungsbeginn schriftlich mit dem Versicherer.
  • Auch wenn Krankenkasse nichts zahlt
  • Einmalig während der Versicherungsdauer, für insgesamt maximal 4 aufeinanderfolgende Jahre
  • In Summe also bis 5.200 € im Optimum, bis 2.600 € im Basis

Quelle: Allianz Leistungsübersicht und Produktunterlagen, Stand Mai 2026.

Absichern, bevor die Zahnspange zum Thema wird.
Optimum 18,78 €/Monat · Bis 1.300 €/Jahr für die Zahnspange · Vorsorge ab Tag 1
Rechnen Sie selbst

Was kostet die Versicherung, was die Zahnspange ohne?

Eine einfache Rechnung: Was zahlen Sie über vier Jahre für das Optimum, was über die gleiche Zeit ohne Versicherung?

Optimum-Beitrag für Ihr Kind · 18,78 € × 12 Monate × 4 Jahre
901,44 €
Rückerstattung bereits bezahlter Vorsorge-Rechnungen, wenn Sie die Leistungen jedes Jahr nutzen · 4 × 200 €
−800 €

Wichtig zur Einordnung: Die 800 € sind keine Ersparnis, sondern die Rückerstattung von Vorsorge-Rechnungen, die Sie zuvor selbst an die Praxis bezahlt haben. Der Beitrag von 901,44 € über vier Jahre bleibt davon unberührt.

Bei einer Zahnspange über drei Behandlungsjahre, Erstattung bis (einmalig während der Versicherungsdauer, max. 4 aufeinanderfolgende Jahre)
3.900 €

Vereinfachte Modellrechnung, keine Garantie und kein Angebot. Sie unterstellt, dass Sie die Vorsorgeleistungen jedes Jahr voll nutzen und dass die Behandlung erstattungsfähig ist. Wird die Vorsorge nicht genutzt, entfällt dieser Anteil. Wie viel im Leistungsfall tatsächlich erstattet wird, hängt von Behandlung, Rechnungshöhe, Vertragsdauer und Limit-Staffelung ab. Die Zahnspangen-Leistung gibt es einmalig während der Versicherungsdauer, für insgesamt maximal vier aufeinanderfolgende Jahre (Allianz Leistungsübersicht und Produktunterlagen, Stand Mai 2026), im Optimum also bis 5.200 €. Maßgeblich sind die AVB der Allianz und Ihre persönliche Polizze.

Wer früh abschließt, hat die Limit-Staffel früher voll.
18,78 €/Monat bis zum 18. Geburtstag · Schutz ab Vertragsbeginn
Ehrlich gesagt

Wann ist Optimum für Kinder sinnvoll, wann nicht?

✓

Optimum ist sinnvoll, wenn …

  • Ihr Kind unter 12 ist und die Zahnspangen-Frage noch nicht entschieden ist
  • die kieferorthopädische Abklärung Schweregrad 3 ergibt, denn dafür ist nach derzeitiger Regelung keine Gratis-Zahnspange vorgesehen (Stand Juli 2026)
  • Sie früh starten wollen, damit die volle Limit-Staffel bei einer späteren Behandlung greift
  • Ihr Kind aktiv Sport macht (Sportschutzschiene wird erstattet)
  • Sie auch Vorsorge (PZR, Versiegelung) regelmäßig wahrnehmen
·

Eher nicht sinnvoll, wenn …

  • Ihr Kind eine kassenmedizinische Standard-Zahnspange (Schweregrad 4 oder 5) bekommt und Sie keine moderne Variante (Aligner, Keramik) wollen
  • die Behandlung in den nächsten 12 Monaten ansteht. Das gestaffelte Limit greift erst später voll
  • der Kieferorthopäde sagt, dass keine Zahnspange notwendig ist
  • Sie Vorsorge ohnehin nie wahrnehmen (dann verlieren Sie den 100 %-Vorsorge-Vorteil)
Häufige Fragen von Eltern

Was Eltern am häufigsten wissen wollen.

Ab welchem Alter kann ich mein Kind versichern?
Bei der Allianz ab Geburt. Der Tarif ist von 0 bis 18 einheitlich: 14,60 €/Monat (Basis) oder 18,78 €/Monat (Optimum). Ein früher Abschluss hat einen sachlichen Grund: Die Limit-Staffel braucht 5 Jahre, bis sie voll hochgelaufen ist.
Was passiert, wenn mein Kind 18 wird?
Der Vertrag läuft normal weiter und wechselt automatisch in den Erwachsenen-Tarif. Bei einem 19-Jährigen: 20,53 €/Monat (Basis) oder 34,58 €/Monat (Optimum). Kein neuer Antrag, keine neue Wartezeit. Die volle Limit-Staffel läuft durch.
Was zahlt die Allianz konkret bei einer Zahnspange?
Optimum-Paket: bis 1.300 € pro Jahr, bei kieferorthopädisch festgestellter Fehlstellung ab IOTN-Stufe 3. Die Leistung gibt es einmalig während der Versicherungsdauer, für insgesamt maximal vier aufeinanderfolgende Jahre, in Summe also bis 5.200 € im Optimum und bis 2.600 € im Basis. Über drei Behandlungsjahre sind es bis zu 3.900 €. Erstattet werden Honorare und Laborkosten. Zahlt die Krankenkasse nichts, sind es 90 % der Rechnung, zahlt sie teilweise, sind es 100 % der Restkosten, jeweils bis zum Jahreslimit. Maßgeblich sind die Versicherungsbedingungen der Allianz und Ihre Polizze.
Mein Kind hat schon eine Zahnspange. Kann ich noch abschließen?
Die laufende Zahnspangen-Behandlung selbst ist nicht versichert. Bei kieferorthopädischen Behandlungen gilt ausdrücklich: Ab Erstellung eines Heilkostenplans oder Kostenvoranschlags gelten alle darin genannten Maßnahmen als ärztlich angeraten und sind damit nicht mehr versichert. Quelle: Allianz Leistungsübersicht und Produktunterlagen, Stand Mai 2026. Wenn der Behandlungsvertrag schon steht, fällt die Spange unter „Vorvertraglich“. Aber: Vorsorge greift ab Tag 1 (Mundhygiene, Versiegelung, 100 % erstattet), und alles, was später kommt (Wurzelbehandlungen, Füllungen, Knirschschiene, später vielleicht ein Implantat), ist mit der Versicherung abgesichert. Für Geschwister ohne laufende Behandlung gelten dieselben Regeln, dort ist ein Abschluss noch uneingeschränkt möglich.
Lohnt sich die Versicherung, wenn mein Kind keine Zahnspange braucht?
Nicht zwingend. Der Hauptnutzen ist der Zahnspangen-Schutz. Aber: Vorsorge wird bis 300 € pro Kalenderjahr zu 100 % erstattet: PZR, Versiegelung, Fluoridierung. Wenn Sie diese Leistungen ohnehin in Anspruch nehmen, bekommen Sie die dafür bezahlten Rechnungen zurück. Der Jahresbeitrag von 225,36 € bleibt davon unberührt. Plus: Wenn doch mal eine Wurzelbehandlung oder Füllung kommt, sind Sie abgesichert.
Sind alle meine Kinder versicherbar?
Für jedes Kind wird ein eigener Vertrag gestellt. Auch bei Kindern sind beim Antrag keine Gesundheitsfragen zu beantworten. Der Zahnstatus wird nicht abgefragt und nicht geprüft. Es gibt keinen Risikozuschlag und keinen Leistungsausschluss für einzelne Zähne wegen Vorbefunden. Wichtig: Behandlungen, die zum Vertragsbeginn bereits laufen, geplant oder angeraten sind, sind nicht versichert. Bei kieferorthopädischen Behandlungen gilt zusätzlich: Ab Erstellung eines Heilkostenplans oder Kostenvoranschlags gelten alle darin genannten Maßnahmen als ärztlich angeraten und sind damit nicht mehr versichert. Für alles, was danach neu auftritt, gelten die Leistungen des gewählten Pakets nach den Versicherungsbedingungen.
Wann genau greift der Zahnspangen-Schutz?
Bei der Vorsorge gibt es keine Wartezeit, sie greift ab Vertragsbeginn. Bei der Zahnspange besteht der Schutz, sobald der Vertrag läuft. Welches Limit im ersten Jahr gilt, richtet sich nach Paket und Limit-Staffelung und steht in den Versicherungsbedingungen. Wichtig: Die Diagnose (IOTN-Stufe 3 oder höher) muss nach Vertragsbeginn gestellt werden. Eine bereits geplante Behandlung gilt als „Vorvertraglich“ und ist nicht gedeckt, ab Erstellung eines Heilkostenplans oder Kostenvoranschlags gelten alle darin genannten Maßnahmen als ärztlich angeraten. Die Leistung selbst gibt es einmalig während der Versicherungsdauer, für insgesamt maximal vier aufeinanderfolgende Jahre. Quelle: Allianz Leistungsübersicht und Produktunterlagen, Stand Mai 2026.
Wie schließe ich ab?
Über unser Anfrageformular: Sie sehen Ihren Richtwert sofort und bekommen eine Bestätigung per E-Mail. Wir melden uns prompt, spätestens jedoch am nächsten Werktag, klären offene Fragen und schließen per SMS-TAN ab. Versicherungsbeginn bei Abschluss vom 1. bis 14. eines Monats taggenau, ab dem 15. zum 1. Folgemonat. Keine Hausbesuche, keine Drucker, keine Post.

Versichert. Bevor die Zahnspange kommt.

Stellen Sie die Anfrage, ein kurzes Telefonat klärt die offenen Punkte. Der Schutz beginnt mit dem Vertrag, Versicherer ist die Allianz Elementar, seit 1860 in Österreich. Wir sind Versicherungsagent und Exklusivpartner der Allianz und vermitteln ausschließlich deren Produkte.

Nächster Schritt

Sie wissen jetzt, was es kostet.
Fehlt noch, was es Sie kostet.

Sie sehen beide Pakete nebeneinander und entscheiden danach. Keine Angaben zu Ihren Zähnen, keine Ablehnung, kein Zuschlag.

Lieber kurz reden statt klicken? Ein Anruf genügt. Wir sagen Ihnen, welches Paket zu Ihrer Situation passt. Und wenn keines passt, auch das.

AllianzDie Zahnversicherung der Allianz · Ihre persönlichen Ansprechpartner Michael Fabisiak & Andreas Imre, österreichweit

Richtwert sofort, Rückruf werktags noch am selben Tag. Ohne Gesundheitsfragen.

Kinder bis 18 zahlen einheitlich 14,60 € im Monat, Erwachsene starten bei 20,53 €. Beratung und Vermittlung kosten Sie nichts zusätzlich. Maßgeblich ist der beim Versicherer berechnete Beitrag.