Ab 1. Mai 2026 steigt der Selbstbehalt beim Zahnersatz von 25 % auf 30 %. Zusätzlich werden Parodontose-Therapie und Zahnregulierungs-Übernahmen seit März 2026 eingeschränkt. Hier alle Änderungen im Detail — mit Rechenbeispielen für Krone, Implantat und mehr.
Drei zentrale Änderungen treffen ÖGK-Versicherte 2026: Erstens steigt ab 1. Mai der Selbstbehalt beim Zahnersatz von 25 % auf 30 % (rezeptgebührenbefreite Personen zahlen 20 %). Zweitens wurde seit März 2026 die Kostenübernahme bei Parodontose-Therapien und Zahnregulierungen eingeschränkt. Drittens werden Krankentransporte restriktiver bewilligt. Für eine durchschnittliche Krone bedeutet das rund 44 € mehr Eigenanteil — bei größeren Behandlungen mehrere hundert Euro mehr.
Die größte und sichtbarste Änderung trat am 1. Mai 2026 in Kraft. Wer eine Krone, Brücke oder Prothese benötigt, zahlt jetzt 30 % der tariflichen Kosten selbst — vorher waren es 25 %.
Personen, die wegen sozialer Schutzbedürftigkeit von der Rezeptgebühr befreit sind, zahlen 20 % Selbstbehalt — das ist die einzige Ausnahme.
Der Selbstbehalt bezieht sich nur auf den ÖGK-Tarifteil — nicht auf das reale Praxis-Honorar. Wer eine Krone für 1.300 € bei einer Privatpraxis machen lässt, bekommt von der ÖGK den Tarifanteil (z.B. 622 €) — der Rest ist sowieso Privatleistung. Die Selbstbehalt-Erhöhung verkleinert also den ÖGK-Anteil zusätzlich.
Die Kostenübernahme bei Parodontitis-Behandlungen wurde reduziert. Während früher Reinigungen und Folgebehandlungen weitgehend übernommen wurden, gibt es jetzt strengere Vorgaben — welche Behandlungsschritte konkret in welchem Umfang bezahlt werden, liegt im Einzelfall beim behandelnden Arzt und der ÖGK-Bewilligung.
Kieferorthopädische Behandlungen jenseits der Gratis-Zahnspange (Schweregrad 4–5) werden seit März 2026 strenger geprüft. Wer Schweregrad 3 hat oder eine kosmetische Zahnregulierung möchte, bekommt seltener einen Kassenzuschuss als zuvor.
Mit diesen drei Beispielen wird die Auswirkung sichtbar. Sie zeigen, wie viel mehr Versicherte ab Mai 2026 selbst tragen müssen.
| Position | Vor 1. Mai 2026 | Ab 1. Mai 2026 |
|---|---|---|
| ÖGK-Tarif Krone | 888 € | 888 € |
| ÖGK übernimmt | 666 € (75 %) | 622 € (70 %) |
| Selbstbehalt | 222 € (25 %) | 266 € (30 %) +44 € |
| Mehrkosten pro Krone | + 44 € | |
Wer eine Brücke mit Kronen für vier Zähne benötigt, zahlt allein durch die Selbstbehalt-Erhöhung rund 176 € mehr als noch im April 2026. Bei größeren Versorgungen (Prothese, mehrere Kronen) summieren sich die Mehrkosten schnell auf 300–500 €.
In Österreich werden jährlich rund 200.000 ÖGK-versicherte Patienten zahnersetzend behandelt. Die durchschnittliche Mehrkostenbelastung beträgt 75–150 € pro Patient. Hochgerechnet zahlen ÖGK-Versicherte ab Mai 2026 also etwa 20–30 Millionen Euro mehr pro Jahr für Zahnersatz — Geld, das nicht im System bleibt, sondern direkt von den Versicherten getragen wird.
Die Allianz-Zahnzusatzversicherung übernimmt die Restkosten — 100 % der Differenz nach Kassen-Anteil, bis zum Jahreslimit.
Die Reform ist Teil eines Trends, der in den nächsten Jahren weitergehen dürfte: Die ÖGK muss sparen, die Versicherten zahlen mehr selbst. Wer privat absichert, ist nicht abhängig von zukünftigen Anpassungen. Wer sich darauf verlässt, dass „die Kasse schon zahlen wird", riskiert in 5–10 Jahren deutlich höhere Eigenanteile.
Nein. Behandlungen mit unterschriebenem Heil- und Kostenplan vor dem 1. Mai 2026 werden in der Regel noch nach altem Recht abgerechnet. Wer neu zum Zahnarzt geht und nach dem 1. Mai einen Plan unterschreibt, fällt unter die neuen Regeln.
Die Reform ist unbefristet beschlossen — eine automatische Rücknahme ist nicht vorgesehen. Die ÖGK kann die Sätze in den nächsten Jahren bei Bedarf erneut anpassen.
Die anderen Kassen sind von der ÖGK-Reform nicht direkt betroffen — sie haben jeweils eigene Regelungen. Wer in der BVAEB, SVS oder KFA Wien ist, sollte aber separat prüfen, ob es dort vergleichbare Anpassungen gibt.
Die ÖGK unterhält einen Unterstützungsfonds, aus dem im Einzelfall Hilfen gewährt werden — abhängig von Familien- und Einkommensverhältnissen. Antrag stellen lohnt sich, auch bei höheren Einkommen mit besonderen Belastungen.
Quellen: ÖGK Maßnahmen-Übersicht · ORF zur ÖGK-Reform 2026 · Vienna.at-Bericht. Stand: Mai 2026.
● Zuletzt geprüft am 12. Mai 2026 ●