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! Aktuell · ÖGK-Reform tritt am 1. Mai 2026 in Kraft

ÖGK-Reform Mai 2026: Was sich für Patienten ändert

Ab 1. Mai 2026 steigt der Selbstbehalt beim Zahnersatz von 25 % auf 30 %. Zusätzlich werden Parodontose-Therapie und Zahnregulierungs-Übernahmen seit März 2026 eingeschränkt. Hier alle Änderungen im Detail — mit Rechenbeispielen für Krone, Implantat und mehr.

5 Minuten Lesezeit Stand 12. Mai 2026 Autor: Michael Fabisiak
Direkte Antwort

Was ändert sich bei der ÖGK ab Mai 2026?

Drei zentrale Änderungen treffen ÖGK-Versicherte 2026: Erstens steigt ab 1. Mai der Selbstbehalt beim Zahnersatz von 25 % auf 30 % (rezeptgebührenbefreite Personen zahlen 20 %). Zweitens wurde seit März 2026 die Kostenübernahme bei Parodontose-Therapien und Zahnregulierungen eingeschränkt. Drittens werden Krankentransporte restriktiver bewilligt. Für eine durchschnittliche Krone bedeutet das rund 44 € mehr Eigenanteil — bei größeren Behandlungen mehrere hundert Euro mehr.

Die drei wichtigsten Änderungen im Detail

1. Selbstbehalt beim Zahnersatz steigt von 25 % auf 30 %

Die größte und sichtbarste Änderung trat am 1. Mai 2026 in Kraft. Wer eine Krone, Brücke oder Prothese benötigt, zahlt jetzt 30 % der tariflichen Kosten selbst — vorher waren es 25 %.

Personen, die wegen sozialer Schutzbedürftigkeit von der Rezeptgebühr befreit sind, zahlen 20 % Selbstbehalt — das ist die einzige Ausnahme.

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Wichtig zu wissen

Der Selbstbehalt bezieht sich nur auf den ÖGK-Tarifteil — nicht auf das reale Praxis-Honorar. Wer eine Krone für 1.300 € bei einer Privatpraxis machen lässt, bekommt von der ÖGK den Tarifanteil (z.B. 622 €) — der Rest ist sowieso Privatleistung. Die Selbstbehalt-Erhöhung verkleinert also den ÖGK-Anteil zusätzlich.

2. Parodontose-Therapie eingeschränkt (seit März 2026)

Die Kostenübernahme bei Parodontitis-Behandlungen wurde reduziert. Während früher Reinigungen und Folgebehandlungen weitgehend übernommen wurden, gibt es jetzt strengere Vorgaben — welche Behandlungsschritte konkret in welchem Umfang bezahlt werden, liegt im Einzelfall beim behandelnden Arzt und der ÖGK-Bewilligung.

3. Zahnregulierungen restriktiver bewilligt (seit März 2026)

Kieferorthopädische Behandlungen jenseits der Gratis-Zahnspange (Schweregrad 4–5) werden seit März 2026 strenger geprüft. Wer Schweregrad 3 hat oder eine kosmetische Zahnregulierung möchte, bekommt seltener einen Kassenzuschuss als zuvor.

Rechenbeispiele: Was die Reform konkret kostet

Mit diesen drei Beispielen wird die Auswirkung sichtbar. Sie zeigen, wie viel mehr Versicherte ab Mai 2026 selbst tragen müssen.

Beispiel 1: Eine Vollkeramik-Krone

PositionVor 1. Mai 2026Ab 1. Mai 2026
ÖGK-Tarif Krone888 €888 €
ÖGK übernimmt666 € (75 %)622 € (70 %)
Selbstbehalt222 € (25 %)266 € (30 %) +44 €
Mehrkosten pro Krone+ 44 €

Beispiel 2: Vier Kronen (z.B. Brückenversorgung)

Wer eine Brücke mit Kronen für vier Zähne benötigt, zahlt allein durch die Selbstbehalt-Erhöhung rund 176 € mehr als noch im April 2026. Bei größeren Versorgungen (Prothese, mehrere Kronen) summieren sich die Mehrkosten schnell auf 300–500 €.

Beispiel 3: Wie viel Geld auf Versicherte zukommt

Hochrechnung

In Österreich werden jährlich rund 200.000 ÖGK-versicherte Patienten zahnersetzend behandelt. Die durchschnittliche Mehrkostenbelastung beträgt 75–150 € pro Patient. Hochgerechnet zahlen ÖGK-Versicherte ab Mai 2026 also etwa 20–30 Millionen Euro mehr pro Jahr für Zahnersatz — Geld, das nicht im System bleibt, sondern direkt von den Versicherten getragen wird.

Was die ÖGK nicht mehr zahlt, deckt die private Versicherung

Die Allianz-Zahnzusatzversicherung übernimmt die Restkosten — 100 % der Differenz nach Kassen-Anteil, bis zum Jahreslimit.

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Was Sie jetzt tun können

Unsere Einschätzung

Die Reform ist Teil eines Trends, der in den nächsten Jahren weitergehen dürfte: Die ÖGK muss sparen, die Versicherten zahlen mehr selbst. Wer privat absichert, ist nicht abhängig von zukünftigen Anpassungen. Wer sich darauf verlässt, dass „die Kasse schon zahlen wird", riskiert in 5–10 Jahren deutlich höhere Eigenanteile.

Häufige Fragen

Gilt der neue Selbstbehalt auch rückwirkend?

Nein. Behandlungen mit unterschriebenem Heil- und Kostenplan vor dem 1. Mai 2026 werden in der Regel noch nach altem Recht abgerechnet. Wer neu zum Zahnarzt geht und nach dem 1. Mai einen Plan unterschreibt, fällt unter die neuen Regeln.

Sind die neuen Regeln dauerhaft oder befristet?

Die Reform ist unbefristet beschlossen — eine automatische Rücknahme ist nicht vorgesehen. Die ÖGK kann die Sätze in den nächsten Jahren bei Bedarf erneut anpassen.

Was ist mit BVAEB, SVS und KFA Wien?

Die anderen Kassen sind von der ÖGK-Reform nicht direkt betroffen — sie haben jeweils eigene Regelungen. Wer in der BVAEB, SVS oder KFA Wien ist, sollte aber separat prüfen, ob es dort vergleichbare Anpassungen gibt.

Wer hilft mir, wenn ich den Selbstbehalt nicht zahlen kann?

Die ÖGK unterhält einen Unterstützungsfonds, aus dem im Einzelfall Hilfen gewährt werden — abhängig von Familien- und Einkommensverhältnissen. Antrag stellen lohnt sich, auch bei höheren Einkommen mit besonderen Belastungen.

MF
Michael Fabisiak
Spezialist für Zahnzusatzversicherung · zahn-vorsorge.at · GISA 37489939

Quellen: ÖGK Maßnahmen-Übersicht · ORF zur ÖGK-Reform 2026 · Vienna.at-Bericht. Stand: Mai 2026.

● Zuletzt geprüft am 12. Mai 2026 ●