Die ehrliche Antwort: Bei Vorsorge wenig, bei Zahnersatz seit Mai 2026 weniger als zuvor. Bei Implantaten gar nichts. Hier die Details für alle vier großen Kassen — mit Selbstbehalt-Sätzen, Erstattungs-Tabellen und konkreten Rechenbeispielen.
Bei einfachen Füllungen und Wurzelbehandlungen zahlt die Krankenkasse den Tarif. Bei Mundhygiene für Erwachsene zahlt sie 0 € (Ausnahme KFA Wien). Bei Zahnersatz gilt ab 1. Mai 2026 ein ÖGK-Selbstbehalt von 30 % (20 % für rezeptgebührenbefreite). Bei Implantaten zahlt nur die BVAEB einen Zuschuss von maximal 350 €. Die SVS gewährt 250 € pro Zahn bei festsitzendem Zahnersatz — aber nur mit Mundhygiene-Nachweis.
In der ÖGK sind rund 7,5 Millionen Menschen versichert — Arbeiter, Angestellte, Pensionisten, Angehörige. Hier hat sich 2026 am meisten verändert.
Der Selbstbehalt beim Zahnersatz steigt von 25 % auf 30 % der Tarifkosten. 20 % gelten nur für Personen, die wegen sozialer Schutzbedürftigkeit von der Rezeptgebühr befreit sind. Heißt konkret: Eine Krone, die nach ÖGK-Tarif 888 € kostet, hat einen Selbstbehalt von 266 € — vorher 222 €.
| Position | Betrag |
|---|---|
| ÖGK-Tarif Vollkeramik-Krone | 888 € |
| ÖGK übernimmt (70 %) | 622 € |
| Selbstbehalt (30 %) | 266 € |
| Real-Rechnung Praxis (z.B. Wien) | 1.300 € |
| Restkosten zu tragen | 678 € |
Heißt: Auch nach ÖGK-Zuschuss bleiben Sie auf 600–800 € für eine einzige Krone sitzen — je nach Praxis-Honorar.
Die BVAEB ist die einzige große Krankenkasse, die Implantate teilweise erstattet. Außerdem hat sie eigene Zahnambulatorien in zehn österreichischen Städten.
Die BVAEB betreibt eigene Zahnambulatorien in Wien, St. Pölten, Linz, Salzburg, Feldkirch, Innsbruck, Graz, Trieben, Eisenerz und Villach. Behandlungen dort sind oft günstiger oder kostenfrei — die Wartezeiten können aber länger sein als bei niedergelassenen Vertragszahnärzten.
Selbständige, Unternehmer und Landwirte sind bei der SVS pflichtversichert. Hier gibt es einen Trick, den die meisten nicht kennen.
Die SVS gewährt einen freiwilligen Zuschuss von 250 € pro Zahn bei festsitzendem Zahnersatz (Brücke, Stift, Krone) — Voraussetzung: In den drei Kalenderjahren vor der Behandlung muss mindestens eine Mundhygiene-Sitzung dokumentiert sein. Wer das weiß und konsequent eine Mundhygiene pro Jahr macht, sichert sich 250 € pro behandeltem Zahn.
Bedienstete der Stadt Wien sind in der KFA Wien versichert. Sie unterscheidet sich von der ÖGK vor allem in einem Punkt: dem Pilotprojekt zur Mundhygiene.
Erwachsene KFA-Wien-Mitglieder haben Anspruch auf eine professionelle Mundhygiene pro Kalenderjahr. Tarif: 115 €, KFA zahlt 92 €, Eigenanteil/Selbstbehalt: 23 €. Bei festsitzender Zahnspange: zwei Sitzungen pro Jahr. Verlängerungs-Gespräche ab Herbst 2026.
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Kurz gesagt: Bei Mundhygiene ist die KFA Wien Spitze, bei Implantaten die BVAEB, bei Brücken/Kronen die SVS mit dem Mundhygiene-Trick, bei der Spange für Schweregrad 3 wieder die BVAEB.
| Leistung | ÖGK | BVAEB | SVS | KFA Wien |
|---|---|---|---|---|
| Mundhygiene Erwachsene | 0 € | nur eigene Ambulatorien | 0 € | 1×/Jahr, 23 € Selbstbehalt |
| Mundhygiene Kinder 10–18 | 1×/Jahr | 2×/Jahr | 1×/Jahr | 1×/Jahr |
| Vollkeramik-Krone | 70 % Tarif (Mai 2026) | 90 %, max. 200 € | 250 € pro Zahn | nach Tarif |
| Implantat | 0 € | 90 %, max. 350 € | 0 € | 0 € |
| Zahnspange Schweregrad 4–5 | vollständig | vollständig | vollständig | vollständig |
| Zahnspange Schweregrad 3 | 0 € | bis 3.500 € | 0 € | 0 € |
Die ÖGK übernimmt 70 % der tariflichen Kosten. Der Selbstbehalt beträgt 30 %. Für Personen, die wegen sozialer Schutzbedürftigkeit von der Rezeptgebühr befreit sind, bleibt der Selbstbehalt bei 20 %.
Die professionelle Mundhygiene gilt in Österreich offiziell als Privatleistung — keine medizinische Notwendigkeit, sondern Vorsorge. Ausnahme: KFA Wien zahlt seit April 2025 im Pilotprojekt einmal pro Jahr. Kinder zwischen 10 und 18 Jahren bekommen die Mundhygiene flächendeckend einmal pro Jahr erstattet.
Eine private Zahnzusatzversicherung schließt die Lücke zwischen Kassen-Leistung und tatsächlichen Zahnarztkosten. Ein Implantat, das die Kasse nicht zahlt, wird mit 90 % bis zum Jahreslimit erstattet. Eine Mundhygiene wird mit 100 % bis zum Vorsorge-Limit übernommen. Mehr dazu im Komplett-Guide.
Nein. In Österreich ist die Krankenkasse über die Erwerbstätigkeit zugeteilt. Wer als Angestellte:r in einem privaten Unternehmen arbeitet, ist in der ÖGK. Wer im Bundes- oder Landesdienst arbeitet, in der BVAEB. Selbständige in der SVS. Stadtbedienstete von Wien in der KFA Wien. Ein freier Wechsel ist nicht möglich.
Die Krankenkasse zahlt einen Teil-Tarif bei Wurzelbehandlungen — abhängig davon, ob der Zahn als erhaltungswürdig eingestuft wird und ob die Behandlung sichere Erfolgsaussichten hat. In der Praxis bleiben oft 200–1.300 € Restkosten beim Patienten — vor allem bei mehrkanaligen Behandlungen unter dem OP-Mikroskop.
Die ÖGK begründet die Selbstbehalt-Erhöhung mit finanziellen Herausforderungen und Sparmaßnahmen. Auch andere Leistungen wurden eingeschränkt: Seit März 2026 ist die Kostenübernahme bei Zahnregulierungen reduziert, ebenso bei Parodontose-Therapien. Kritisiert wird, dass die Versicherten darüber nicht aktiv informiert wurden.
Quellen: ÖGK Zahnbehandlung · BVAEB Zahnbehandlung & Mundhygiene · SVS Zahnersatz · KFA Wien Zahngesundheit · ORF: ÖGK-Reform 2026. Stand: Mai 2026.
● Zuletzt geprüft am 12. Mai 2026 ●