- Vorsorge und Zahnreinigung bis 300 € pro Jahr
- Zahnerhalt bis 1.950 € pro Jahr
- Zahnspange bis 650 € pro Jahr
- Zahnersatz nicht enthalten
Kurz gesagt: Bei Vorsorge wenig, bei Zahnersatz seit Mai 2026 weniger als zuvor. Bei Implantaten leistet von den vier großen Kassen nach dem Stand Mai 2026 nur die BVAEB einen Zuschuss. Hier die Details zu diesen vier Kassen: Selbstbehalt-Sätze, Erstattungs-Tabellen und Rechenbeispiele. Stand: Mai 2026, ohne Anspruch auf Vollständigkeit.
Bei einfachen Füllungen und Wurzelbehandlungen zahlt die Krankenkasse den Tarif. Bei Mundhygiene für Erwachsene in der Regel 0 € (Ausnahme KFA Wien). Beim abnehmbaren Zahnersatz gilt bei der ÖGK seit 1. Mai 2026 ein Selbstbehalt von 20 bis 30 % der tariflichen Kosten. Kronen und Brücken sind bei der ÖGK Privatleistung, dafür ist kein Kostenzuschuss vorgesehen. Bei Implantaten leistet von den hier verglichenen Kassen nur die BVAEB einen Zuschuss von bis zu 350 €. Die SVS gewährt 250 € pro Zahnstelle bei festsitzendem Zahnersatz, sofern der Mundhygiene-Nachweis vorliegt. Geprüft am 31. Juli 2026. Diese Übersicht ist verkürzt. Maßgeblich sind die Satzungen und Auskünfte der jeweiligen Kasse.
Wählen Sie Ihre Kasse und die Behandlung. Sie sehen, was die Kasse trägt, was Sie ohne Zusatzversicherung selbst zahlen und was mit dem Optimum-Paket übrig bleibt.
Zwei Pakete. Der Unterschied in einem Satz: Optimum zahlt auch Zahnersatz, also Krone, Brücke und Implantat. Basis nicht.
Der Beitrag hängt allein vom Alter beim Abschluss ab. Keine Gesundheitsfragen, kein Risikozuschlag. Zahnerhalt und Zahnersatz starten niedriger und steigen ab dem 3. und dem 5. Kalenderjahr auf den vollen Betrag.
In der ÖGK sind rund 7,5 Millionen Menschen versichert: Arbeiter, Angestellte, Pensionisten, Angehörige. Hier hat sich 2026 am meisten verändert.
Beim abnehmbaren Zahnersatz zahlen Sie 20 bis 30 % der tariflichen Kosten als Selbstbehalt. 20 % gelten für Personen, die wegen sozialer Schutzbedürftigkeit von der Rezeptgebühr befreit sind, 30 % für alle übrigen Versicherten. Kronen und Brücken sind davon nicht betroffen, weil festsitzender Zahnersatz bei der ÖGK Privatleistung ist und dafür kein Kostenzuschuss vorgesehen ist (Quelle: ÖGK, Zahnersatz, abgerufen am 31. Juli 2026).
Die ÖGK schreibt zu ihrer Zahnersatz-Leistung: „Festsitzender Zahnersatz ist grundsätzlich eine Privatleistung. Die Preise können frei festgesetzt werden. Für festsitzenden Zahnersatz kann grundsätzlich kein Kostenzuschuss geleistet werden.“ Wer bei der ÖGK versichert ist und eine Krone oder Brücke braucht, trägt die Rechnung deshalb selbst, sofern nicht der medizinische Sonderfall greift. Bei einer Vollkeramik-Krone mit einem Praxis-Honorar von etwa 1.300 € bleibt der volle Betrag beim Patienten.
In den Zahngesundheitszentren der ÖGK ist eine Vollkeramikkrone (Zirkonoxyd) mit 888 € ausgewiesen, ein Brückenglied aus Vollkeramik mit 528 €. Das sind die dort zu bezahlenden Preise, kein Kassenzuschuss (Quelle: ÖGK, Leistungstarife für Zahnbehandlungen in den Zahngesundheitszentren, Stand 01.07.2026, abgerufen am 31. Juli 2026). Was Sie selbst tragen, ergibt sich aus dem Heil- und Kostenplan Ihrer Praxis.
Von den hier verglichenen Kassen erstattet nur die BVAEB einen Teil der Implantatkosten (geprüft am 31. Juli 2026, Quelle: BVAEB, Zahnersatz). Außerdem betreibt sie eigene Zahnambulatorien an zehn Standorten in Österreich.
Die BVAEB betreibt eigene Zahnambulatorien in Wien, St. Pölten, Linz, Salzburg, Feldkirch, Innsbruck, Graz, Trieben, Eisenerz und Villach. Behandlungen dort sind oft günstiger oder kostenfrei. Die Wartezeiten können aber länger sein als bei niedergelassenen Vertragszahnärzten.
Was bleibt trotz BVAEB-Zuschuss übrig?
Die 350 € pro Implantat decken einen Bruchteil. Hier die Preise, gegen die Sie den Zuschuss rechnen müssen:
Selbstständige, Unternehmer und Landwirte sind bei der SVS pflichtversichert. Hier gibt es eine Regelung, die vielen nicht bekannt ist.
Die SVS gewährt für Behandlungen ab 2026 einen freiwilligen Zuschuss von 250 € pro Zahnstelle bei festsitzendem Zahnersatz (Brücke, Stiftzahn, Krone), für Reparaturen einer Zahnbrücke oder Krone 30 €. Voraussetzung ab 2025 ist der Nachweis von mindestens drei Mundhygiene-Sitzungen in den letzten fünf Kalenderjahren. Da es sich um eine freiwillige Leistung handelt, besteht darauf kein Rechtsanspruch (Quelle: SVS, Krankenversicherung im Überblick, abgerufen am 31. Juli 2026).
Bedienstete der Stadt Wien sind in der KFA Wien versichert. Sie unterscheidet sich von der ÖGK vor allem in einem Punkt: der Mundhygiene für Erwachsene.
Erwachsene KFA-Wien-Mitglieder haben einmal pro Kalenderjahr Anspruch auf eine professionelle Mundhygiene. Die KFA Wien übernimmt 92 €, der Selbstbehalt im Vertragsbereich beträgt 23 €. Kinder und Jugendliche von 10 bis 18 Jahren haben einmal jährlich Anspruch, bei kieferorthopädischer Behandlung zweimal pro Jahr mit mindestens 6 Monaten Abstand. Die geltenden Voraussetzungen erfragen Sie bitte bei der KFA Wien (Quelle: KFA Wien, Zahngesundheit, abgerufen am 31. Juli 2026).
Was zahlen Sie ohne Kassenleistung?
Mundhygiene und Wurzelbehandlung sind die beiden Posten, bei denen die Kassen am unterschiedlichsten leisten. Die Preise dazu:
Die Allianz Zahnzusatzversicherung erstattet Restkosten je nach Paket und Erstattungssatz bis zum Jahreslimit, im Rahmen der Versicherungsbedingungen. Beitrag in zwei Minuten berechnen.
Kurz gesagt: Bei der Mundhygiene für Erwachsene leistet die KFA Wien am meisten, bei Implantaten die BVAEB, bei der Zahnspange ab IOTN-Grad 3 ebenfalls die BVAEB. Zu Kronen und Brücken leistet die ÖGK nichts, die BVAEB bis 200 € pro Krone oder Brückenglied und die SVS 250 € pro Zahnstelle mit Mundhygiene-Nachweis. Die Tabelle ist eine verkürzte Gegenüberstellung, geprüft am 31. Juli 2026.
| Leistung | ÖGK | BVAEB | SVS | KFA Wien |
|---|---|---|---|---|
| Mundhygiene Erwachsene | 0 € | nur eigene Ambulatorien | 0 € | 1×/Jahr, 23 € Selbstbehalt |
| Mundhygiene Kinder 10–18 | 1×/Jahr | 2×/Jahr | 1×/Jahr | 1×/Jahr |
| Krone, Brücke (festsitzend) | 0 €, Privatleistung | 80 %, max. 200 € | 250 € pro Zahnstelle | nach Tarif |
| Abnehmbarer Zahnersatz | Selbstbehalt 20 bis 30 % | Behandlungsbeitrag 20 % | Kostenanteil 20 bis 25 % | nach Tarif |
| Implantat | 0 € | 80 %, max. 350 € | nicht ausgewiesen | nicht ausgewiesen |
| Zahnspange Schweregrad 4 bis 5 | ohne Kostenbeitrag | ohne Kostenbeitrag | ohne Kostenbeitrag | ohne Kostenbeitrag |
| Zahnspange Schweregrad 3 | 0 € | bis 3.500 € | 0 € | 0 € |
Beim abnehmbaren Zahnersatz zahlen Sie seit 1. Mai 2026 20 bis 30 % der tariflichen Kosten als Selbstbehalt, 20 % bei Rezeptgebührenbefreiung, 30 % für alle übrigen Versicherten. Festsitzender Zahnersatz wie Kronen und Brücken ist bei der ÖGK Privatleistung, dafür gibt es keinen Zuschuss.
Von den vier hier verglichenen Kassen leistet nur die BVAEB einen Implantat-Zuschuss: 80 % der tatsächlichen Kosten, maximal 350 € pro Implantat, im medizinischen Sonderfall maximal 700 €. Kronen und Brückenglieder werden mit 80 % der tatsächlichen Kosten bis maximal 200 € erstattet, im medizinischen Sonderfall bis 450 €. Bei größerem Zahnersatz ist ein Antrag vor Behandlungsbeginn nötig. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Regelungen der BVAEB. Geprüft am 31. Juli 2026.
Die SVS gewährt für Behandlungen ab 2026 einen freiwilligen Zuschuss von 250 € pro Zahnstelle bei festsitzendem Zahnersatz wie Brücke, Stiftzahn oder Krone, für Reparaturen 30 €. Voraussetzung ab 2025 ist der Nachweis von mindestens drei Mundhygiene-Sitzungen in den letzten fünf Kalenderjahren. Für Zahnersatzleistungen ist grundsätzlich ein Kostenanteil von 20 % zu leisten, bei Metallgerüstprothesen und vergleichbaren Leistungen 25 %. Ein Implantat-Zuschuss ist in den SVS-Unterlagen nicht ausgewiesen. Da es sich um eine freiwillige Leistung handelt, besteht kein Rechtsanspruch. Klären Sie Voraussetzungen und Bewilligung vorab mit der SVS. Geprüft am 31. Juli 2026.
Die KFA Wien anerkennt seit 1. April 2025 die Mundhygiene für Erwachsene als Kassenleistung, einmal pro Kalenderjahr. Sie übernimmt davon 92 €, der Selbstbehalt im Vertragsbereich beträgt 23 €. Kinder und Jugendliche von 10 bis 18 Jahren haben einmal jährlich Anspruch, bei kieferorthopädischer Behandlung zweimal pro Jahr mit mindestens 6 Monaten Abstand. Geprüft am 31. Juli 2026.
Die professionelle Mundhygiene wird in Österreich überwiegend als Privatleistung eingestuft und nicht als allgemeine Kassenleistung geführt. Ausnahme: Die KFA Wien anerkennt sie seit 1. April 2025 einmal pro Kalenderjahr als Kassenleistung, mit 23 € Selbstbehalt. Für Kinder und Jugendliche zwischen 10 und 18 Jahren ist bei den großen Kassen eine Mundhygiene pro Jahr vorgesehen, bei der BVAEB seit 1. Jänner 2026 zwei Sitzungen pro Jahr für 6- bis 18-Jährige. Geprüft am 31. Juli 2026.
Eine private Zahnzusatzversicherung kann einen Teil der Lücke zwischen Kassenleistung und tatsächlichen Zahnarztkosten abdecken. Bei der Allianz hängt der Erstattungssatz nicht von der Leistungssäule ab, sondern davon, ob die Kasse mitzahlt: Zahlt die Kasse nichts dazu, werden 90 % der Rechnung erstattet, zahlt sie einen Anteil, 100 % der Restkosten. Vorsorge wird immer zu 100 % bis 300 € pro Jahr erstattet. Alle Beträge sind begrenzt durch das Jahreslimit, die Limit-Staffelung in den ersten Jahren und die Versicherungsbedingungen. Bereits angeratene oder laufende Behandlungen sind in der Regel ausgenommen. Mehr dazu im Komplett-Guide.
In der Regel nicht. In Österreich richtet sich die Zuständigkeit der Krankenkasse nach der Erwerbstätigkeit. Angestellte in privaten Unternehmen sind meist in der ÖGK, Bedienstete im Bundes- oder Landesdienst in der BVAEB, Selbstständige in der SVS, Stadtbedienstete von Wien in der KFA Wien. Ein freier Wechsel ist nicht vorgesehen. Bei einem Wechsel der Tätigkeit oder bei Mehrfachversicherung kann sich die Zuordnung ändern.
Die Krankenkasse zahlt einen Teil-Tarif bei Wurzelbehandlungen, abhängig davon, ob der Zahn als erhaltungswürdig eingestuft wird und wie die Erfolgsaussichten beurteilt werden. Diese Einschätzung trifft die behandelnde Zahnärztin oder der behandelnde Zahnarzt. In der Praxis bleiben häufig 200 bis 1.300 € Restkosten, vor allem bei mehrkanaligen Behandlungen unter dem OP-Mikroskop.
Die ÖGK begründet die Selbstbehalt-Erhöhung mit finanziellen Herausforderungen und Sparmaßnahmen. Auch andere Leistungen wurden eingeschränkt: Seit März 2026 ist die Kostenübernahme bei Zahnregulierungen reduziert, ebenso bei Parodontose-Therapien. Kritisiert wird, dass die Versicherten darüber nicht aktiv informiert wurden.
Quellen: ÖGK Zahnbehandlung · BVAEB Zahnbehandlung & Mundhygiene · ÖGK Zahnersatz · ÖGK Leistungstarife Zahngesundheitszentren (Stand 01.07.2026) · BVAEB Zahnersatz · BVAEB Zahnspange · SVS Krankenversicherung im Überblick · KFA Wien Zahngesundheit. Alle Trägerquellen abgerufen am 31. Juli 2026. Diese Übersicht ist eine unverbindliche Zusammenfassung nach dem damaligen Informationsstand und nicht vollständig. Leistungen der Sozialversicherung können sich ändern. Verbindlich sind die Satzungen und Auskünfte der jeweiligen Krankenkasse. Angaben ohne Gewähr.
● Zuletzt geprüft am 31. Juli 2026 ●
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