Ratgeber · Aktualisiert nach ÖGK-Reform Mai 2026

Was zahlt die Krankenkasse beim Zahnarzt 2026? ÖGK, BVAEB, SVS und KFA Wien im Detail

Kurz gesagt: Bei Vorsorge wenig, bei Zahnersatz seit Mai 2026 weniger als zuvor. Bei Implantaten leistet von den vier großen Kassen nach dem Stand Mai 2026 nur die BVAEB einen Zuschuss. Hier die Details zu diesen vier Kassen: Selbstbehalt-Sätze, Erstattungs-Tabellen und Rechenbeispiele. Stand: Mai 2026, ohne Anspruch auf Vollständigkeit.

7 Minuten Lesezeit Stand 31. Juli 2026 Geprüft am 31. Juli 2026 Autor: Michael Fabisiak
Direkte Antwort

Was zahlt die Krankenkasse beim Zahnarzt?

Bei einfachen Füllungen und Wurzelbehandlungen zahlt die Krankenkasse den Tarif. Bei Mundhygiene für Erwachsene in der Regel 0 € (Ausnahme KFA Wien). Beim abnehmbaren Zahnersatz gilt bei der ÖGK seit 1. Mai 2026 ein Selbstbehalt von 20 bis 30 % der tariflichen Kosten. Kronen und Brücken sind bei der ÖGK Privatleistung, dafür ist kein Kostenzuschuss vorgesehen. Bei Implantaten leistet von den hier verglichenen Kassen nur die BVAEB einen Zuschuss von bis zu 350 €. Die SVS gewährt 250 € pro Zahnstelle bei festsitzendem Zahnersatz, sofern der Mundhygiene-Nachweis vorliegt. Geprüft am 31. Juli 2026. Diese Übersicht ist verkürzt. Maßgeblich sind die Satzungen und Auskünfte der jeweiligen Kasse.

Rechner

Und was bleibt bei Ihnen hängen?

Wählen Sie Ihre Kasse und die Behandlung. Sie sehen, was die Kasse trägt, was Sie ohne Zusatzversicherung selbst zahlen und was mit dem Optimum-Paket übrig bleibt.

Üblich sind 800 bis 1.500 €
Noch nicht versichert? Dann gilt die erste Stufe. Die Jahresgrenzen steigen ab dem 3. und dem 5. Kalenderjahr.
Was Ihre Kasse trägt 
Jahresgrenze im Optimum-Paket 
Ohne Versicherung
zahlen Sie selbst
Mit Basis
Mit Optimum

Alle Zahlen sind Richtwerte, Stand Mai 2026, ohne Gewähr. Die Preisspannen stammen aus eigener Marktrecherche, die Kassenleistungen aus den öffentlichen Unterlagen der jeweiligen Kasse, geprüft am 31. Juli 2026. Was Ihre Kasse im Einzelfall zahlt, entscheidet ausschließlich Ihr Träger. Bei mehreren Kassen ist der Zuschuss bewilligungspflichtig und muss vor Behandlungsbeginn beantragt werden. Was die Allianz erstattet, richtet sich nach Antrag, Polizze und den Versicherungsbedingungen; laufende, geplante oder bereits angeratene Behandlungen sind nicht versichert. Diese Rechnung ist eine Orientierung, keine Beratung, und begründet keinen Anspruch.

Und was kostet Sie der Schutz?

Zwei Pakete. Der Unterschied in einem Satz: Optimum zahlt auch Zahnersatz, also Krone, Brücke und Implantat. Basis nicht.

Basis
ab 14,60 € / Monat
für Kinder bis 18 · Erwachsene ab 20,53 €
  • Vorsorge und Zahnreinigung bis 300 € pro Jahr
  • Zahnerhalt bis 1.950 € pro Jahr
  • Zahnspange bis 650 € pro Jahr
  • Zahnersatz nicht enthalten
Mit Zahnersatz
Optimum
ab 18,78 € / Monat
für Kinder bis 18 · Erwachsene ab 34,58 €
  • Vorsorge und Zahnreinigung bis 300 € pro Jahr
  • Zahnerhalt 1.950 € pro Jahr, ab dem ersten Tag
  • Zahnspange bis 1.300 € pro Jahr
  • Zahnersatz bis 3.750 € pro Jahr

Der Beitrag hängt allein vom Alter beim Abschluss ab. Keine Gesundheitsfragen, kein Risikozuschlag. Zahnerhalt und Zahnersatz starten niedriger und steigen ab dem 3. und dem 5. Kalenderjahr auf den vollen Betrag.

Alle Leistungen im Detail vergleichen

ÖGK: Die größte Krankenkasse mit Reform ab Mai 2026

In der ÖGK sind rund 7,5 Millionen Menschen versichert: Arbeiter, Angestellte, Pensionisten, Angehörige. Hier hat sich 2026 am meisten verändert.

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Neu ab 1. Mai 2026

Beim abnehmbaren Zahnersatz zahlen Sie 20 bis 30 % der tariflichen Kosten als Selbstbehalt. 20 % gelten für Personen, die wegen sozialer Schutzbedürftigkeit von der Rezeptgebühr befreit sind, 30 % für alle übrigen Versicherten. Kronen und Brücken sind davon nicht betroffen, weil festsitzender Zahnersatz bei der ÖGK Privatleistung ist und dafür kein Kostenzuschuss vorgesehen ist (Quelle: ÖGK, Zahnersatz, abgerufen am 31. Juli 2026).

Was die ÖGK 2026 konkret zahlt

Was das für Kronen und Brücken heißt

Die ÖGK schreibt zu ihrer Zahnersatz-Leistung: „Festsitzender Zahnersatz ist grundsätzlich eine Privatleistung. Die Preise können frei festgesetzt werden. Für festsitzenden Zahnersatz kann grundsätzlich kein Kostenzuschuss geleistet werden.“ Wer bei der ÖGK versichert ist und eine Krone oder Brücke braucht, trägt die Rechnung deshalb selbst, sofern nicht der medizinische Sonderfall greift. Bei einer Vollkeramik-Krone mit einem Praxis-Honorar von etwa 1.300 € bleibt der volle Betrag beim Patienten.

In den Zahngesundheitszentren der ÖGK ist eine Vollkeramikkrone (Zirkonoxyd) mit 888 € ausgewiesen, ein Brückenglied aus Vollkeramik mit 528 €. Das sind die dort zu bezahlenden Preise, kein Kassenzuschuss (Quelle: ÖGK, Leistungstarife für Zahnbehandlungen in den Zahngesundheitszentren, Stand 01.07.2026, abgerufen am 31. Juli 2026). Was Sie selbst tragen, ergibt sich aus dem Heil- und Kostenplan Ihrer Praxis.

Und was kostet das dann konkret?

Krone, Brücke und Implantat sind bei der ÖGK Privatleistung. Was in einer österreichischen Praxis dafür verlangt wird, steht hier mit Preisspannen:

BVAEB: Beamte, Eisenbahn, Bergbau

Von den hier verglichenen Kassen erstattet nur die BVAEB einen Teil der Implantatkosten (geprüft am 31. Juli 2026, Quelle: BVAEB, Zahnersatz). Außerdem betreibt sie eigene Zahnambulatorien an zehn Standorten in Österreich.

Was die BVAEB 2026 konkret zahlt

BVAEB-Zahnambulatorien

Die BVAEB betreibt eigene Zahnambulatorien in Wien, St. Pölten, Linz, Salzburg, Feldkirch, Innsbruck, Graz, Trieben, Eisenerz und Villach. Behandlungen dort sind oft günstiger oder kostenfrei. Die Wartezeiten können aber länger sein als bei niedergelassenen Vertragszahnärzten.

Was bleibt trotz BVAEB-Zuschuss übrig?

Die 350 € pro Implantat decken einen Bruchteil. Hier die Preise, gegen die Sie den Zuschuss rechnen müssen:

SVS: Selbstständige, Gewerbetreibende, Bauern

Selbstständige, Unternehmer und Landwirte sind bei der SVS pflichtversichert. Hier gibt es eine Regelung, die vielen nicht bekannt ist.

SVS: 250 € pro Zahnstelle, nur mit Mundhygiene-Nachweis

Die SVS gewährt für Behandlungen ab 2026 einen freiwilligen Zuschuss von 250 € pro Zahnstelle bei festsitzendem Zahnersatz (Brücke, Stiftzahn, Krone), für Reparaturen einer Zahnbrücke oder Krone 30 €. Voraussetzung ab 2025 ist der Nachweis von mindestens drei Mundhygiene-Sitzungen in den letzten fünf Kalenderjahren. Da es sich um eine freiwillige Leistung handelt, besteht darauf kein Rechtsanspruch (Quelle: SVS, Krankenversicherung im Überblick, abgerufen am 31. Juli 2026).

Was kostet fest sitzender Zahnersatz wirklich?

Die SVS zahlt 250 € pro Zahnstelle, sofern der Mundhygiene-Nachweis vorliegt. Der Rest bleibt bei Ihnen:

KFA Wien: Die einzige Kasse mit Mundhygiene für Erwachsene

Bedienstete der Stadt Wien sind in der KFA Wien versichert. Sie unterscheidet sich von der ÖGK vor allem in einem Punkt: der Mundhygiene für Erwachsene.

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Mundhygiene für Erwachsene seit 1. April 2025

Erwachsene KFA-Wien-Mitglieder haben einmal pro Kalenderjahr Anspruch auf eine professionelle Mundhygiene. Die KFA Wien übernimmt 92 €, der Selbstbehalt im Vertragsbereich beträgt 23 €. Kinder und Jugendliche von 10 bis 18 Jahren haben einmal jährlich Anspruch, bei kieferorthopädischer Behandlung zweimal pro Jahr mit mindestens 6 Monaten Abstand. Die geltenden Voraussetzungen erfragen Sie bitte bei der KFA Wien (Quelle: KFA Wien, Zahngesundheit, abgerufen am 31. Juli 2026).

Was zahlen Sie ohne Kassenleistung?

Mundhygiene und Wurzelbehandlung sind die beiden Posten, bei denen die Kassen am unterschiedlichsten leisten. Die Preise dazu:

Eigenanteil mit privater Vorsorge abfedern

Die Allianz Zahnzusatzversicherung erstattet Restkosten je nach Paket und Erstattungssatz bis zum Jahreslimit, im Rahmen der Versicherungsbedingungen. Beitrag in zwei Minuten berechnen.

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Vergleichstabelle: Alle 4 Kassen 2026 auf einen Blick

Kurz gesagt: Bei der Mundhygiene für Erwachsene leistet die KFA Wien am meisten, bei Implantaten die BVAEB, bei der Zahnspange ab IOTN-Grad 3 ebenfalls die BVAEB. Zu Kronen und Brücken leistet die ÖGK nichts, die BVAEB bis 200 € pro Krone oder Brückenglied und die SVS 250 € pro Zahnstelle mit Mundhygiene-Nachweis. Die Tabelle ist eine verkürzte Gegenüberstellung, geprüft am 31. Juli 2026.

Zahnleistungen der 4 gesetzlichen Kassen ÖGK, BVAEB, SVS und KFA Wien in Österreich im Vergleich, geprüft am 31. Juli 2026
LeistungÖGKBVAEBSVSKFA Wien
Mundhygiene Erwachsene0 €nur eigene Ambulatorien0 €1×/Jahr, 23 € Selbstbehalt
Mundhygiene Kinder 10–181×/Jahr2×/Jahr1×/Jahr1×/Jahr
Krone, Brücke (festsitzend)0 €, Privatleistung80 %, max. 200 €250 € pro Zahnstellenach Tarif
Abnehmbarer ZahnersatzSelbstbehalt 20 bis 30 %Behandlungsbeitrag 20 %Kostenanteil 20 bis 25 %nach Tarif
Implantat0 €80 %, max. 350 €nicht ausgewiesennicht ausgewiesen
Zahnspange Schweregrad 4 bis 5ohne Kostenbeitragohne Kostenbeitragohne Kostenbeitragohne Kostenbeitrag
Zahnspange Schweregrad 30 €bis 3.500 €0 €0 €

Häufige Fragen

Was zahlt die ÖGK ab Mai 2026 beim Zahnersatz?

Beim abnehmbaren Zahnersatz zahlen Sie seit 1. Mai 2026 20 bis 30 % der tariflichen Kosten als Selbstbehalt, 20 % bei Rezeptgebührenbefreiung, 30 % für alle übrigen Versicherten. Festsitzender Zahnersatz wie Kronen und Brücken ist bei der ÖGK Privatleistung, dafür gibt es keinen Zuschuss.

Was zahlt die BVAEB beim Implantat?

Von den vier hier verglichenen Kassen leistet nur die BVAEB einen Implantat-Zuschuss: 80 % der tatsächlichen Kosten, maximal 350 € pro Implantat, im medizinischen Sonderfall maximal 700 €. Kronen und Brückenglieder werden mit 80 % der tatsächlichen Kosten bis maximal 200 € erstattet, im medizinischen Sonderfall bis 450 €. Bei größerem Zahnersatz ist ein Antrag vor Behandlungsbeginn nötig. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Regelungen der BVAEB. Geprüft am 31. Juli 2026.

Was zahlt die SVS für Zahnersatz?

Die SVS gewährt für Behandlungen ab 2026 einen freiwilligen Zuschuss von 250 € pro Zahnstelle bei festsitzendem Zahnersatz wie Brücke, Stiftzahn oder Krone, für Reparaturen 30 €. Voraussetzung ab 2025 ist der Nachweis von mindestens drei Mundhygiene-Sitzungen in den letzten fünf Kalenderjahren. Für Zahnersatzleistungen ist grundsätzlich ein Kostenanteil von 20 % zu leisten, bei Metallgerüstprothesen und vergleichbaren Leistungen 25 %. Ein Implantat-Zuschuss ist in den SVS-Unterlagen nicht ausgewiesen. Da es sich um eine freiwillige Leistung handelt, besteht kein Rechtsanspruch. Klären Sie Voraussetzungen und Bewilligung vorab mit der SVS. Geprüft am 31. Juli 2026.

Welche Mundhygiene zahlt die KFA Wien?

Die KFA Wien anerkennt seit 1. April 2025 die Mundhygiene für Erwachsene als Kassenleistung, einmal pro Kalenderjahr. Sie übernimmt davon 92 €, der Selbstbehalt im Vertragsbereich beträgt 23 €. Kinder und Jugendliche von 10 bis 18 Jahren haben einmal jährlich Anspruch, bei kieferorthopädischer Behandlung zweimal pro Jahr mit mindestens 6 Monaten Abstand. Geprüft am 31. Juli 2026.

Warum zahlt die Krankenkasse keine Mundhygiene für Erwachsene?

Die professionelle Mundhygiene wird in Österreich überwiegend als Privatleistung eingestuft und nicht als allgemeine Kassenleistung geführt. Ausnahme: Die KFA Wien anerkennt sie seit 1. April 2025 einmal pro Kalenderjahr als Kassenleistung, mit 23 € Selbstbehalt. Für Kinder und Jugendliche zwischen 10 und 18 Jahren ist bei den großen Kassen eine Mundhygiene pro Jahr vorgesehen, bei der BVAEB seit 1. Jänner 2026 zwei Sitzungen pro Jahr für 6- bis 18-Jährige. Geprüft am 31. Juli 2026.

Was ist mit der Zahnzusatzversicherung?

Eine private Zahnzusatzversicherung kann einen Teil der Lücke zwischen Kassenleistung und tatsächlichen Zahnarztkosten abdecken. Bei der Allianz hängt der Erstattungssatz nicht von der Leistungssäule ab, sondern davon, ob die Kasse mitzahlt: Zahlt die Kasse nichts dazu, werden 90 % der Rechnung erstattet, zahlt sie einen Anteil, 100 % der Restkosten. Vorsorge wird immer zu 100 % bis 300 € pro Jahr erstattet. Alle Beträge sind begrenzt durch das Jahreslimit, die Limit-Staffelung in den ersten Jahren und die Versicherungsbedingungen. Bereits angeratene oder laufende Behandlungen sind in der Regel ausgenommen. Mehr dazu im Komplett-Guide.

Kann ich die Krankenkasse wechseln, um bessere Leistungen zu bekommen?

In der Regel nicht. In Österreich richtet sich die Zuständigkeit der Krankenkasse nach der Erwerbstätigkeit. Angestellte in privaten Unternehmen sind meist in der ÖGK, Bedienstete im Bundes- oder Landesdienst in der BVAEB, Selbstständige in der SVS, Stadtbedienstete von Wien in der KFA Wien. Ein freier Wechsel ist nicht vorgesehen. Bei einem Wechsel der Tätigkeit oder bei Mehrfachversicherung kann sich die Zuordnung ändern.

Was zahlt die Krankenkasse bei einer Wurzelbehandlung?

Die Krankenkasse zahlt einen Teil-Tarif bei Wurzelbehandlungen, abhängig davon, ob der Zahn als erhaltungswürdig eingestuft wird und wie die Erfolgsaussichten beurteilt werden. Diese Einschätzung trifft die behandelnde Zahnärztin oder der behandelnde Zahnarzt. In der Praxis bleiben häufig 200 bis 1.300 € Restkosten, vor allem bei mehrkanaligen Behandlungen unter dem OP-Mikroskop.

Warum erhöht die ÖGK ab Mai 2026 den Selbstbehalt?

Die ÖGK begründet die Selbstbehalt-Erhöhung mit finanziellen Herausforderungen und Sparmaßnahmen. Auch andere Leistungen wurden eingeschränkt: Seit März 2026 ist die Kostenübernahme bei Zahnregulierungen reduziert, ebenso bei Parodontose-Therapien. Kritisiert wird, dass die Versicherten darüber nicht aktiv informiert wurden.

MF
Michael Fabisiak
Spezialist für Zahnzusatzversicherung · zahn-vorsorge.at · GISA 37489939

Quellen: ÖGK Zahnbehandlung · BVAEB Zahnbehandlung & Mundhygiene · ÖGK Zahnersatz · ÖGK Leistungstarife Zahngesundheitszentren (Stand 01.07.2026) · BVAEB Zahnersatz · BVAEB Zahnspange · SVS Krankenversicherung im Überblick · KFA Wien Zahngesundheit. Alle Trägerquellen abgerufen am 31. Juli 2026. Diese Übersicht ist eine unverbindliche Zusammenfassung nach dem damaligen Informationsstand und nicht vollständig. Leistungen der Sozialversicherung können sich ändern. Verbindlich sind die Satzungen und Auskünfte der jeweiligen Krankenkasse. Angaben ohne Gewähr.

● Zuletzt geprüft am 31. Juli 2026 ●

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