Eigenanteil
Der Teil der Behandlungskosten, den die versicherte Person selbst tragen muss — entweder weil die Krankenkasse einen Selbstbehalt verlangt oder weil die Behandlung gar nicht von der Kasse übernommen wird.
Alle wichtigen Begriffe rund um Krankenkasse und Zahnzusatzversicherung — von Selbstbehalt über IOTN-Stufe bis Wartezeit. Mit echten Beispielen statt Versicherungs-Kauderwelsch.
Der Teil der Behandlungskosten, den die versicherte Person selbst tragen muss — entweder weil die Krankenkasse einen Selbstbehalt verlangt oder weil die Behandlung gar nicht von der Kasse übernommen wird.
Vollständige Kostenübernahme einer Zahnspange durch die Krankenkasse für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag. Voraussetzung: medizinisch erhebliche Zahnfehlstellung ab IOTN-Stufe 4 oder 5. Inkludiert sind festsitzende Spange, Retainer nach Behandlung und bis zu 2 Reparaturen. Bei Schweregrad 3 oder bei rein kosmetischen Behandlungen zahlt die Kasse nichts — Eltern zahlen 3.500–6.000 € selbst.
Vom Zahnarzt erstellter Plan, der vor einer größeren Behandlung die geplanten Schritte und Kosten auflistet. Wird der Krankenkasse zur Genehmigung vorgelegt. Bei Zahnersatz und Kieferregulierung Pflicht.
Internationale Skala zur Bewertung von Zahnfehlstellungen, eingeteilt in 5 Stufen. In Österreich entscheidet die IOTN-Stufe darüber, ob die Krankenkasse eine Zahnspange übernimmt.
Nur ein qualifizierter Vertrags-Kieferorthopäde darf die IOTN-Stufe verbindlich feststellen.
Sammelbegriff für alle Behandlungen, die Stellung und Position von Zähnen und Kiefer korrigieren. Umfasst festsitzende Spangen (Brackets), herausnehmbare Spangen, Aligner (z.B. Invisalign), Retainer und chirurgische Kiefereingriffe. In der Allianz-Zahnzusatzversicherung als eigene Säule mit Jahreslimit (Basis: 650 €, Optimum: 1.300 €).
Maximale Erstattungs-Summe der Zahnzusatzversicherung pro Säule (Vorsorge, Zahnerhalt, Zahnersatz, Spange) und pro Kalenderjahr. Wird das Limit erreicht, zahlt die Versicherung in diesem Jahr keine weiteren Beträge.
Professionelle Reinigung der Zähne in der Zahnarztpraxis. Umfasst Entfernung von Zahnstein, Plaque und Verfärbungen, Politur sowie Fluoridierung. In Österreich kostet eine Sitzung 50–270 €, im Durchschnitt 100 €. Für Erwachsene ist Mundhygiene bei ÖGK, SVS und KFA-Steiermark Privatleistung. Ausnahmen: KFA Wien (1×/Jahr seit April 2025), Kinder 10–18 (1×/Jahr bei allen Kassen), BVAEB 6–18 (2×/Jahr seit Januar 2026).
Die ÖGK hat eine eigene Honorarordnung für Vertragszahnärzte. Der ÖGK-Tarif ist meist deutlich niedriger als das reale Praxis-Honorar. Wenn die Kasse 70 % bezahlt, bezieht sich das auf den Tarif — nicht auf die tatsächliche Rechnung.
Eine Behandlung, die die gesetzliche Krankenkasse nicht übernimmt — der Patient trägt sie vollständig selbst (oder eine private Zusatzversicherung). Klassische Privatleistungen beim Zahnarzt: Implantate (außer BVAEB-Zuschuss), Mundhygiene für Erwachsene, Aligner-Behandlungen, kosmetisches Bleaching, Privatspange bei Schweregrad 3.
Vorsorge zur Vermeidung von Zahn- und Mundkrankheiten. Umfasst Mundhygiene, Kariesvorbeugung, Fluoridierung, Fissurenversiegelung bei Kindern. Bei der Allianz Zahnzusatzversicherung im Vorsorge-Limit von 300 €/Jahr (100 % Erstattung) enthalten.
Aufpreis auf den Monatsbeitrag, den die Versicherung verlangt, wenn beim Antrag dokumentierte Vorbefunde am Zahnstatus festgestellt werden — zum Beispiel behandlungsbedürftiger Karies, Parodontitis-Geschichte oder fehlende Zähne. Der Zuschlag wird im Einzelfall berechnet. In manchen Fällen ist auch eine Ablehnung des Antrags möglich.
Deutscher Begriff für die internationale IOTN-Skala bei Zahnfehlstellungen. Siehe oben unter „IOTN-Stufe". Bei der Allianz Zahnzusatzversicherung wird die Spange ab Schweregrad 3 erstattet — auch ohne Kassenzuschuss.
Der Anteil der Behandlungskosten, den der Versicherte trotz Versicherung selbst tragen muss. In der ÖGK ist der Selbstbehalt prozentual am Tarif: ab 1. Mai 2026 sind das 30 % der Tarifkosten bei Zahnersatz (20 % für rezeptgebührenbefreite Personen). Auch private Zahnzusatzversicherungen können Selbstbehalte haben — bei Allianz Optimum sind es 10 % (90 % Erstattung), bei Donau Securmed Zahn 60 sind es 40 %.
Erstattungsmodell, bei dem das Jahreslimit der Versicherung über die ersten 5 Jahre hochläuft. Statt einer Wartezeit (in der gar nichts erstattet wird) bekommt man ab Tag 1 etwas — aber zu Beginn weniger als später.
Datum, ab dem der Versicherungsvertrag wirksam ist. Bei der Allianz Zahnzusatzversicherung gilt: Abschluss vom 1. bis 14. eines Monats → Versicherungsbeginn am Abschlusstag (taggenau). Abschluss ab dem 15. → Versicherungsbeginn am 1. des Folgemonats.
Beispiele: Abschluss am 7. Juni → Versicherungsbeginn 7. Juni. Abschluss am 17. Juni → Versicherungsbeginn 1. Juli. Abschluss am 1. Juli → Versicherungsbeginn 1. Juli.
Nicht zu verwechseln mit der Wartezeit. Versicherungsbeginn ist der Vertragsstart. Wartezeit wäre eine zusätzliche Frist nach Vertragsbeginn, in der noch keine Leistungen abgerufen werden können — die gibt es bei der Allianz Zahnzusatzversicherung nicht.
Zeitraum nach Versicherungsbeginn, in dem noch keine Leistungen ausgezahlt werden. In Deutschland sind Wartezeiten von 3–8 Monaten Standard. In Österreich werden sie zunehmend durch Staffelung ersetzt. Bei der Allianz Zahnzusatzversicherung gibt es keine klassische Wartezeit — Vorsorge ist ab dem ersten Schutztag erstattet, Zahnersatz beginnt mit dem Jahr-1-Limit und wächst über 5 Jahre hoch.
Wichtig — nicht verwechseln mit Versicherungsbeginn: Versicherungsbeginn ist das Datum, an dem der Vertrag startet (am Abschlusstag bei Abschluss 1.–14., sonst zum 1. Folgemonat). Die Wartezeit wäre eine zusätzliche Frist nach Vertragsstart — die existiert hier nicht.
Sammelbegriff für Behandlungen, die natürliche Zähne erhalten — im Gegensatz zum Zahnersatz, der fehlende Zähne ersetzt. Zum Zahnerhalt gehören: Füllungen (Composite, Inlays), Wurzelbehandlungen, Parodontitis-Therapie, Zahnentfernungen, Knirschschienen, Provisorien. Bei der Allianz Zahnzusatzversicherung im Optimum-Paket bis 1.950 €/Jahr abgedeckt — sofort, ohne Staffelung.
Behandlungen, die fehlende oder zerstörte Zähne ersetzen. Drei Kategorien: festsitzender Zahnersatz (Kronen, Brücken, Implantat-Kronen), implantatgestützter Zahnersatz (Implantate plus Krone), abnehmbarer Zahnersatz (Teilprothesen, Vollprothesen). In Österreich werden Implantate von der ÖGK nicht bezahlt — nur die BVAEB gewährt einen kleinen Zuschuss.
Festgelegter Geldbetrag, den die Krankenkasse zu einer Behandlung beisteuert — unabhängig davon, was die Behandlung tatsächlich kostet. Beispiele: SVS gewährt 250 € Zuschuss pro Zahn beim festsitzenden Zahnersatz (mit Mundhygiene-Nachweis). BVAEB-Zuschuss für Implantate max. 350 €. Zuschuss-Modell unterscheidet sich von Selbstbehalt-Modell, bei dem prozentual abgerechnet wird.
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