Richtwerte von 300 € bis 1.800 € je nach Anzahl der Kanäle, Stand Mai 2026. Mit OP-Mikroskop und spezialisierter Endodontie auch mehr. Was die Krankenkasse zahlt und was eine Zahnzusatzversicherung im Rahmen ihrer Bedingungen übernimmt.
Eine Wurzelbehandlung kostet in Österreich meist 300 € bis 1.800 €, je nach Anzahl der Kanäle. Das sind Richtwerte (Stand Mai 2026), keine verbindlichen Preise. Einkanalige Frontzähne 300 bis 700 €, vierkanalige Backenzähne 1.200 bis 1.800 €. In spezialisierten Endodontie-Praxen mit OP-Mikroskop werden für einzelne Behandlungen 1.700 bis 2.800 € genannt. Die Krankenkasse trägt nach aktuellem Stand nur einen Teil-Tarif, der Restbetrag von oft 200 bis 1.300 € ist Privatleistung. Für Zahnerhalt sieht die Allianz eine Erstattung von 100 % der erstattungsfähigen Restkosten bis zum jährlichen Höchstbetrag vor, im Rahmen der Versicherungsbedingungen.
Der wichtigste Kostenfaktor ist die Anzahl der Wurzelkanäle. Frontzähne haben in der Regel einen Kanal, Backenzähne können bis zu vier haben.
| Zahn-Typ | Kanäle | Standard-Praxis | Spezial-Endodontie |
|---|---|---|---|
| Frontzahn | 1 Kanal | 300–700 € | 800–1.300 € |
| Eckzahn | 1 Kanal | 350–800 € | 900–1.500 € |
| Prämolar | 1–2 Kanäle | 500–1.000 € | 1.200–2.000 € |
| Molar (Backenzahn) | 3 Kanäle | 700–1.500 € | 1.500–2.500 € |
| Weisheits-/Großer Molar | 4 Kanäle | 1.200–1.800 € | 1.800–2.800 € |
Ein wurzelbehandelter Zahn wird häufig zusätzlich mit einer Krone geschützt. Ohne Schutz ist das Risiko höher, dass er unter Kaubelastung bricht. Ob eine Krone nötig ist, entscheidet die behandelnde Praxis. Rechnen Sie im Bedarfsfall mit Wurzelbehandlung plus Krone: Richtwert 1.200 bis 3.300 € in einer Standardpraxis.
Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt einen Teil-Tarif, sofern der Zahn als erhaltungswürdig eingestuft wird und die Behandlung medizinisch indiziert ist. Die folgenden Angaben geben den Stand Mai 2026 wieder und können sich ändern.
Auch bei Kassen-Übernahme bleiben meist Restkosten. Die folgenden Werte sind gerundete Beispielwerte, keine Zusagen:
| Behandlung | Praxis-Honorar |
|---|---|
| 1-kanaliger Frontzahn | 500 € |
| 3-kanaliger Backenzahn | 1.100 € |
| 4-kanaliger Molar mit Mikroskop | 1.800 € |
Wie viel die Krankenkasse davon übernimmt, veröffentlichen die Träger nicht als allgemeinen Eurobetrag. Bei komplexen Behandlungen, die in Spezialpraxen unter dem Mikroskop durchgeführt werden, gilt die Behandlung oft als besondere Privatleistung, die nur teilweise refundiert wird. Verbindlich ist der Heil- und Kostenplan Ihrer Praxis.
Im Zahnerhalt sind 100 % der erstattungsfähigen Restkosten nach Kassenanteil bis zum jährlichen Höchstbetrag vorgesehen, im Rahmen der Versicherungsbedingungen. Beitrag in zwei Minuten berechnen.
Wurzelbehandlungen fallen unter den Bereich „Zahnerhalt“. Sie sind im Basis- und im Optimum-Paket der Allianz grundsätzlich erstattungsfähig, im Rahmen der Höchstbeträge und der Versicherungsbedingungen.
Die Krankenkasse zahlt zur Wurzelbehandlung einen Teil-Tarif dazu, die Allianz 100 % der erstattungsfähigen Restkosten. Zahnerhalt ist in beiden Paketen enthalten. Einen allgemein gültigen Eurobetrag für den Kassenanteil veröffentlichen die Träger nicht, deshalb ist die Aufteilung hier nicht beziffert. Erstattet wird im Rahmen des jeweils geltenden Jahreslimits und der Versicherungsbedingungen.
| Position | Betrag |
|---|---|
| Praxis-Rechnung | 1.800 € |
| Krankenkasse zahlt | Teil-Tarif, Höhe je nach Träger und Befund |
| Restkosten | Rechnung abzüglich Kassenanteil |
| Allianz Optimum | 100 % der erstattungsfähigen Restkosten |
| Eigenanteil Patient | 0 € bis zum Jahreshöchstbetrag |
Einen allgemein gültigen Eurobetrag für den Kassenanteil bei einer Wurzelbehandlung veröffentlichen die Träger nicht. Wie hoch er ausfällt, hängt vom Träger, vom Befund und davon ab, ob der Zahn als erhaltungswürdig eingestuft wird. Verbindlich ist der Heil- und Kostenplan Ihrer Praxis.
Im Optimum-Paket steht für Zahnerhalt ein Höchstbetrag von 1.950 € pro Kalenderjahr zur Verfügung, ohne Staffelung. Im Basis-Paket gilt im ersten Jahr der gestaffelte Höchstbetrag von 650 €, ab Jahr 3 1.300 € und ab Jahr 5 1.950 €. Übersteigen die Restkosten den Höchstbetrag, bleibt die Differenz beim Patienten. Maßgeblich bleiben die Versicherungsbedingungen.
Ein Kostenvergleich zeigt: Den eigenen Zahn zu erhalten ist langfristig meist günstiger, als ihn zu ziehen und zu ersetzen. Ob ein Zahn erhaltungswürdig ist, entscheidet der zahnärztliche Befund.
| Option | Kosten gesamt | Eigener Zahn | Haltbarkeit |
|---|---|---|---|
| Wurzelbehandlung + Krone | 1.200–3.300 € | ja | 10–20 Jahre |
| Zahn ziehen + Implantat | 2.500–4.000 € | nein | 15–20 Jahre |
| Zahn ziehen + Brücke | 1.400–2.800 € | Nachbarzähne beschädigt | 10–15 Jahre |
| Zahn ziehen + Teilprothese | 700–1.500 € | nein | 5–10 Jahre |
Die Wurzelbehandlung mit Krone ist meist günstiger als ein Implantat. Für Wurzelbehandlungen unter dem Mikroskop werden in Fachpublikationen Erfolgsraten von 85 bis 95 % berichtet, im Einzelfall kann das abweichen. Viele Patientinnen und Patienten empfinden den eigenen Zahn als angenehmer als einen Ersatz.
Mit moderner Anästhesie wird die Behandlung in der Regel nicht als schmerzhaft empfunden. Danach kann der Zahn einige Tage druckempfindlich sein. Das Empfinden ist individuell verschieden. Bei länger anhaltenden Schmerzen oder Schwellungen lassen Sie den Zahn bitte kontrollieren.
Ja. In Fachpublikationen werden Erfolgsraten von rund 70 bis 85 % in der allgemeinen Praxis und 85 bis 95 % in spezialisierter Endodontie unter dem Mikroskop berichtet. Das sind Durchschnittswerte und keine Zusage für den Einzelfall. Bleibt eine Behandlung erfolglos, kann eine Wurzelspitzenresektion infrage kommen, sonst wird der Zahn in der Regel entfernt.
Ein chirurgischer Eingriff, wenn eine Wurzelbehandlung nicht zum Ziel führt. Die Wurzelspitze wird operativ entfernt, die Wunde wird verschlossen. Richtwert in Österreich: 600 bis 1.200 €. Die Krankenkasse übernimmt nach aktuellem Stand einen Teil. Die Restkosten sind über eine Zahnzusatzversicherung grundsätzlich erstattungsfähig, im Rahmen des Höchstbetrags und der Versicherungsbedingungen.
Wurzelbehandlungs-Kosten können in Österreich als außergewöhnliche Belastung in der Arbeitnehmerveranlagung geltend gemacht werden, sofern sie eine bestimmte Selbstbehalt-Grenze überschreiten (abhängig vom Einkommen). Das ist keine Steuerberatung. Für die genaue Berechnung ist ein Steuerberater oder die FinanzOnline-Hilfe die richtige Anlaufstelle.
Achten Sie auf: Einsatz eines OP-Mikroskops, Verwendung von Kofferdam (Gummi-Abschirmung), digitales Röntgen mit niedriger Dosis, klare Erfolgswahrscheinlichkeit als Information vor der Behandlung. Spezialisierte Endodonten haben oft eine zusätzliche fachliche Ausbildung über die normale Zahnmedizin hinaus.
Dieser Beitrag informiert allgemein und ersetzt keine zahnärztliche Beratung. Ob und wie behandelt wird, entscheidet die zahnärztliche Untersuchung, verbindlich ist der Heil- und Kostenplan Ihrer Praxis. Alle Preise sind Richtwerte aus einer Marktrecherche und keine Angebote. Angaben zu Kassenleistungen geben den Stand Mai 2026 wieder und können sich ändern. Erstattungsbeträge sind Höchstgrenzen und hängen von Paket, Staffel und Versicherungsbedingungen ab.
Quellen: ÖGK Zahnbehandlung · Marktrecherche Endodontie-Praxen Wien/Linz. Stand: Mai 2026. Maßgeblich sind immer die Allianz-Versicherungsbedingungen und Ihr individueller Vertrag.
● Zuletzt geprüft am 31. Juli 2026 ●
Angeratene und laufende Behandlungen sind vom Schutz ausgenommen. Das steht so in den Bedingungen, und wir sagen es Ihnen lieber jetzt als nach dem Antrag.
Für alles danach sieht es anders aus. Eine Wurzelbehandlung endet oft in einer Krone. Wer den Rest des Gebisses absichern will, hat dafür jetzt noch das Zeitfenster.
Sie sind unsicher, wo Sie gerade stehen? Rufen Sie an. Wir sagen Ihnen in fünf Minuten, was eine Zahnzusatzversicherung in Ihrer Situation noch übernehmen würde. Und wenn die Antwort „nichts mehr“ lautet, sagen wir auch das.
Was medizinisch notwendig ist, entscheidet Ihre Praxis. Wir beurteilen ausschließlich den Versicherungsschutz. Kinder bis 18 zahlen einheitlich 14,60 € im Monat, Erwachsene starten bei 20,53 €. Beratung und Vermittlung kosten Sie nichts zusätzlich. Maßgeblich ist der beim Versicherer berechnete Beitrag.