Vollkeramik 800 bis 1.500 € (Richtwerte, Stand Mai 2026). VMK günstiger, aber mit Metallrand. Was die Krankenkasse zahlt, wo der Eigenanteil bleibt und wie viel eine Zahnzusatzversicherung im Rahmen ihrer Bedingungen übernimmt.
Eine Vollkeramik-Krone kostet in Österreich meist 800 bis 1.500 €. Eine VMK-Krone (Metallkeramik) liegt bei 600 bis 1.100 €, eine Goldkrone bei 700 bis 1.300 €. Das sind Richtwerte (Stand Mai 2026), keine verbindlichen Preise. Häufig genannt wird ein Mittelwert von rund 1.100 € für eine Vollkeramik-Krone. Bei der ÖGK ist die Krone Privatleistung, ein Kassenzuschuss ist dort nicht vorgesehen. Ohne Kassenanteil erstattet das Optimum-Paket 90 % der Rechnung, in der Modellrechnung mit 1.300 € bleiben damit 130 € Eigenanteil, abhängig von Rechnung, Staffel und Versicherungsbedingungen. Steuert Ihr Träger einen Anteil bei, sind es 100 % der Restkosten.
Der Materialtyp ist ein wesentlicher Kostenfaktor. Die folgenden Werte sind Richtwerte aus einer Marktrecherche (Stand Mai 2026). Je nach Praxis, Region, Labor und Aufwand kann der Preis abweichen.
| Krone-Art | Preisspanne | Mittel | Wofür geeignet |
|---|---|---|---|
| VMK (Metallkeramik) | 600–1.100 € | 850 € | Backenzähne, bewährte Standardlösung |
| Vollkeramik Zirkon | 800–1.300 € | 1.050 € | alle Bereiche, hohe Stabilität |
| Vollkeramik Lithium-Disilikat (e.max) | 900–1.500 € | 1.200 € | Frontzähne, höchste Ästhetik |
| Goldkrone | 700–1.300 € | 1.000 € | Backenzähne, sehr langlebig |
| Galvano-Krone | 800–1.400 € | 1.100 € | biokompatibel, Frontzähne |
| Provisorische Krone | 50–150 € | 100 € | Überbrückung bis zur finalen Krone |
Bei der ÖGK ist die Krone Privatleistung. Ein Kassenzuschuss ist dort nicht vorgesehen.
Wichtig zu verstehen: Die ÖGK schreibt zu ihrer Zahnersatz-Leistung: „Festsitzender Zahnersatz ist grundsätzlich eine Privatleistung. Die Preise können frei festgesetzt werden. Für festsitzenden Zahnersatz kann grundsätzlich kein Kostenzuschuss geleistet werden.“ Ein Zuschuss kommt nur infrage, wenn abnehmbarer Zahnersatz aus besonderen medizinischen Gründen nicht möglich ist, etwa bei Lippen-Kiefer-Gaumenspalten oder in der Tumor-Rehabilitation. Die Krone zählt zum festsitzenden Zahnersatz. Der ÖGK-Selbstbehalt von 20 bis 30 % seit 1. Mai 2026 betrifft den abnehmbaren Zahnersatz, also Prothesen, nicht die Krone (Quelle: ÖGK, Zahnersatz, abgerufen am 31. Juli 2026).
In den Zahngesundheitszentren der ÖGK ist eine Vollkeramikkrone (Zirkonoxyd) mit 888 € ausgewiesen, ein Brückenglied aus Vollkeramik mit 528 €. Das sind die Preise, die Sie dort für diese Leistung bezahlen, kein Kassenzuschuss (Quelle: ÖGK, Leistungstarife für Zahnbehandlungen in den Zahngesundheitszentren, Stand 01.07.2026, abgerufen am 31. Juli 2026).
| Position | Betrag |
|---|---|
| Praxis-Rechnung | 1.300 € |
| ÖGK-Anteil (festsitzender Zahnersatz, Privatleistung) | 0 € |
| Eigenanteil gesamt | 1.300 € |
Heißt: Ohne Zusatzversicherung tragen ÖGK-Versicherte die Krone in diesem Modellfall vollständig selbst. Ihr tatsächlicher Eigenanteil hängt von der Rechnung Ihrer Praxis und von Ihrem Kassenträger ab. Verbindlich ist der Heil- und Kostenplan, den Ihre Praxis vor der Behandlung erstellt.
Zahlt die Kasse einen Anteil zur Krone, erstattet Allianz Optimum 100 % der Restkosten. Zahlt die Kasse nichts dazu, sind es 90 % der Rechnung. Beitrag in zwei Minuten berechnen.
Die Allianz Zahnzusatzversicherung erstattet abhängig vom Paket:
Die ÖGK zahlt zur Krone nichts dazu, festsitzender Zahnersatz ist dort Privatleistung. Ohne Kassenanteil erstattet die Allianz 90 % der Rechnung. Zahnersatz deckt nur das größere der beiden Pakete ab. Steuert Ihr Träger einen Anteil bei, etwa BVAEB oder SVS, sind es 100 % der erstattungsfähigen Restkosten. Erstattet wird im Rahmen des jeweils geltenden Jahreslimits und der Versicherungsbedingungen.
Modellrechnung mit einem konstruierten Beispielfall: Frau M., 45, ist bei der ÖGK versichert und hat das Optimum-Paket seit 6 Jahren, der volle Höchstbetrag ist erreicht. Krone-Rechnung 1.300 €. Die ÖGK zahlt zur Krone nichts dazu, weil festsitzender Zahnersatz dort Privatleistung ist. Ohne Kassenanteil beträgt die Erstattung in diesem Modellfall 90 % der Rechnung, also 1.170 €. Der Eigenanteil liegt bei 130 €.
Wäre Frau M. erst seit einem Jahr versichert, würde das Optimum-Limit von 1.250 € greifen. Da die 1.170 € Erstattung darunter liegen, bleibt das Ergebnis gleich. Die Limit-Staffelung wirkt sich erst bei größeren Rechnungen aus (Implantat plus Krone in einem Jahr, mehrere Kronen gleichzeitig).
Ist Frau M. dagegen bei einem Träger versichert, der zur Krone einen Anteil beisteuert, etwa der BVAEB oder der SVS, erstattet das Optimum-Paket 100 % der erstattungsfähigen Restkosten bis zum Jahreshöchstbetrag. Wie hoch der Kassenanteil ausfällt, hängt vom Träger und vom Einzelfall ab. Verbindlich ist der Heil- und Kostenplan Ihrer Praxis.
Modellrechnung. Tatsächliche Erstattung abhängig von Vertragsdauer und geltendem Jahreslimit. Maßgeblich sind die AVB der Allianz Elementar Versicherungs-AG.
Bei ÖGK-Versicherten bleiben mit dem Optimum-Paket 10 % der Kronen-Rechnung bei Ihnen, weil die ÖGK zu festsitzendem Zahnersatz keinen Anteil beisteuert und deshalb 90 % der Rechnung erstattet werden. Steuert Ihr Träger einen Anteil bei, etwa BVAEB oder SVS, sind es 100 % der erstattungsfähigen Restkosten, und der Eigenanteil kann auf 0 € sinken, sofern die Restkosten innerhalb des jährlichen Höchstbetrags liegen und die Versicherungsbedingungen erfüllt sind. Verteilen sich mehrere Kronen nach zahnärztlicher Planung auf mehrere Kalenderjahre, steht der Höchstbetrag in jedem Jahr neu zur Verfügung. Der Behandlungsablauf richtet sich nach dem Befund.
Eine Vollkeramik-Krone kostet in Österreich meist zwischen 800 € und 1.500 €. Eine VMK-Krone aus Metallkeramik liegt bei 600 € bis 1.100 €, eine Goldkrone bei 700 € bis 1.300 €. Das sind Richtwerte aus einer Marktrecherche mit Stand Mai 2026 und keine verbindlichen Preise. Häufig genannt wird ein Mittelwert von rund 1.100 € für eine Vollkeramik-Krone. Dazu können Vorbehandlung, Stiftaufbau und Laborkosten kommen. Verbindlich ist der Heil- und Kostenplan Ihrer Praxis.
Bei der ÖGK ist festsitzender Zahnersatz grundsätzlich Privatleistung, für Kronen ist dort kein Kostenzuschuss vorgesehen. Ein Zuschuss kommt nur infrage, wenn abnehmbarer Zahnersatz aus besonderen medizinischen Gründen nicht möglich ist. Die BVAEB erstattet 80 % der tatsächlichen Kosten, maximal 200 € pro Krone, im medizinischen Sonderfall maximal 450 €. Die SVS sieht für Behandlungen ab 2026 einen freiwilligen Zuschuss von 250 € pro Zahnstelle vor, mit Nachweis von mindestens drei Mundhygiene-Sitzungen in den letzten fünf Kalenderjahren. Kassenregeln können sich ändern, verbindlich ist die Auskunft Ihres Trägers. Geprüft am 31. Juli 2026.
Der Erstattungssatz hängt davon ab, ob die Krankenkasse mitzahlt: Zahlt die Kasse einen Anteil, erstattet die Allianz im Optimum-Paket 100 % der Restkosten. Zahlt die Kasse nichts dazu, sind es 90 % der Rechnung. In beiden Fällen gilt der jährliche Höchstbetrag für Zahnersatz, gestaffelt mit 1.250 € im ersten Jahr, 2.500 € ab Jahr 3 und 3.750 € ab Jahr 5. In der Modellrechnung mit 1.300 € Rechnung und ÖGK-Versicherung ohne Kassenanteil ergibt das 1.170 € Erstattung und 130 € Eigenanteil. Im Basis-Paket sind Kronen nicht versichert.
Vollkeramik aus Zirkon oder Lithium-Disilikat wird für sichtbare Zähne häufig verwendet: zahnfarben, biokompatibel, ohne Metallrand, mit 800 bis 1.500 € aber im oberen Preisbereich. VMK aus Metallkeramik liegt bei 600 bis 1.100 € und ist seit Jahrzehnten im Einsatz, kann aber mit der Zeit einen dunklen Metallrand am Zahnfleisch zeigen. Welches Material im Einzelfall passt, hängt von Befund, Position des Zahns und Ihren Wünschen ab und wird in der zahnärztlichen Beratung geklärt.
Eine allgemein gültige Zusage gibt es nicht. Fachliche Angaben nennen bei guter Mundhygiene und regelmäßiger Kontrolle häufig 12 bis 15 Jahre, im Einzelfall kürzer oder länger. Implantat-Kronen werden oft nach 10 bis 15 Jahren erneuert. Wie lange eine Krone bei Ihnen hält, hängt von Befund, Material und Pflege ab.
Eine gebrochene Krone muss in vielen Fällen ersetzt werden. Bei kleinen Absplitterungen ist manchmal eine Reparatur möglich. Für eine Neuanfertigung sieht die BVAEB nach aktuellem Stand eine Beteiligung erst nach 6 Jahren oder nach Einzelfallbewilligung vor. Reparaturen und Erneuerungen sind im Optimum-Paket grundsätzlich erstattungsfähig, im Rahmen des Höchstbetrags und der Versicherungsbedingungen.
Gold gilt als sehr langlebiges und gut verträgliches Kronenmaterial. Aus ästhetischen Gründen wird es heute vor allem für nicht sichtbare Backenzähne verwendet. Wer eine besonders langlebige Lösung sucht und die Optik im Backenzahnbereich nicht stört, kann Gold in der zahnärztlichen Beratung ansprechen.
Kronenkosten können in Österreich als außergewöhnliche Belastung in der Arbeitnehmerveranlagung geltend gemacht werden, sofern sie eine bestimmte Selbstbehalt-Grenze überschreiten (abhängig vom Einkommen). Für die genaue Berechnung ist ein Steuerberater oder die FinanzOnline-Hilfe die richtige Anlaufstelle.
Für Kronen im Ausland, etwa in Ungarn oder der Türkei, werden häufig um 30 bis 50 % niedrigere Preise genannt. Der Versicherungsschutz der Allianz gilt weltweit, und zwar nicht nur im Notfall im Ausland, sondern auch bei zahnärztlichen Behandlungen, die Sie bewusst im Ausland in Anspruch nehmen, zum Beispiel bei einem Zahnarzt in Ungarn. Quelle: Allianz Leistungsübersicht und Produktunterlagen, Stand Mai 2026. Die Rechnung muss dieselben Anforderungen erfüllen wie in Österreich. Zu bedenken bleiben Reise, Übernachtung und mehrere Termine, außerdem sind Gewährleistung und Nachbehandlung aus Österreich schwerer durchzusetzen. Wir sprechen keine Empfehlung für eine bestimmte Behandlung aus. Wenn Sie das erwägen, besprechen Sie es vorher mit Ihrer Zahnärztin oder Ihrem Zahnarzt in Österreich und lassen Sie sich alle Unterlagen aushändigen.
Dieser Beitrag informiert allgemein und ersetzt keine zahnärztliche Beratung. Ob und wie behandelt wird, entscheidet die zahnärztliche Untersuchung, verbindlich ist der Heil- und Kostenplan Ihrer Praxis. Alle Preise sind Richtwerte aus einer Marktrecherche und keine Angebote. Angaben zu Kassenleistungen geben den Stand Mai 2026 wieder und können sich ändern. Erstattungsbeträge sind Höchstgrenzen und hängen von Paket, Staffel und Versicherungsbedingungen ab.
Quellen: ÖGK Zahnersatz · BVAEB Zahnersatz · ÖGK Leistungstarife Zahngesundheitszentren (Stand 01.07.2026) · SVS Krankenversicherung im Überblick · Marktrecherche Praxen Wien/Linz/Graz. Trägerquellen abgerufen am 31. Juli 2026. Maßgeblich sind immer die Allianz-Versicherungsbedingungen und Ihr individueller Vertrag.
● Zuletzt geprüft am 31. Juli 2026 ●
Angeratene und laufende Behandlungen sind vom Schutz ausgenommen. Das steht so in den Bedingungen, und wir sagen es Ihnen lieber jetzt als nach dem Antrag.
Für alles danach sieht es anders aus. Eine Krone bleibt selten die einzige. Der nächste Zahn ist versicherbar, solange ihn niemand angesprochen hat.
Sie sind unsicher, wo Sie gerade stehen? Rufen Sie an. Wir sagen Ihnen in fünf Minuten, was eine Zahnzusatzversicherung in Ihrer Situation noch übernehmen würde. Und wenn die Antwort „nichts mehr“ lautet, sagen wir auch das.
Was medizinisch notwendig ist, entscheidet Ihre Praxis. Wir beurteilen ausschließlich den Versicherungsschutz. Kinder bis 18 zahlen einheitlich 14,60 € im Monat, Erwachsene starten bei 20,53 €. Beratung und Vermittlung kosten Sie nichts zusätzlich. Maßgeblich ist der beim Versicherer berechnete Beitrag.