Wartezeit, Limit-Staffelung, Sofortleistung. Drei Begriffe, drei Bedeutungen. Was bei welchem Anbieter wirklich gilt, und warum „ohne Wartezeit“ oft nicht „ab Tag 1 voll versichert“ heißt.
Bei der Allianz und bei der Generali ist nach den Anbieterangaben keine klassische Wartezeit vorgesehen. Die Donau nennt 6 Monate, die Wiener Städtische ebenfalls 6 Monate, UNIQA 8 Monate. Statt einer Wartefrist gilt eine Limit-Staffelung: ab Versicherungsbeginn wird erstattet, das jährliche Limit steigt aber über die ersten 5 Jahre an. Bei UNIQA sind es laut Produktinformationsblatt 8 Monate, bei Wiener Städtische und Donau 6 Monate, nach Unfällen jeweils keine. Die Generali sieht in ihren Zahntarifen keine Wartezeit vor. Wichtig: Bereits laufende oder vor Vertragsbeginn angeratene Behandlungen sind nach den Bedingungen der Anbieter regelmäßig ausgenommen. Ohne Wartezeit heißt daher nicht sofort volles Limit. Verbindlich sind die jeweiligen Versicherungsbedingungen.
Drei Begriffe verwirren regelmäßig. Hier die klare Trennung.
Eine fixierte Zeitspanne nach Versicherungsbeginn, in der keine Leistung erstattet wird. Wenn der Patient in dieser Zeit eine Krone braucht, zahlt die Versicherung nichts. Bei den hier geprüften Anbietern liegt die Wartezeit bei 6 oder 8 Monaten.
Beispiel: Wartezeit 8 Monate. Versicherungsbeginn 1. Jänner. Eine Krone-Behandlung im April: 0 € Erstattung. Ab September: volle Leistung im Rahmen des Jahreslimits.
Ab Tag 1 wird etwas erstattet. Das jährliche Maximal-Limit ist aber im ersten Jahr niedriger und steigt jährlich an. Nach 5 Jahren ist das volle Limit aktiv.
Beispiel Allianz Paket Optimum, Zahnersatz: Versicherungsbeginn 1. Jänner. Eine Krone im April wird bereits erstattet, begrenzt durch das Jahr-1-Limit von 1.250 €. Zahlt die Kasse einen Anteil zur Krone, sind es 100 % der Restkosten, zahlt sie nichts dazu, sind es 90 % der Rechnung. Ab dem fünften Kalenderjahr steht das Limit von 3.750 € zur Verfügung. Voraussetzung ist, dass die Behandlung bei Vertragsbeginn weder angeraten war noch lief.
Gemeint ist: ab Versicherungsbeginn steht das volle Jahreslimit zur Verfügung. Die Generali gibt für ihre Zahntarife an, keine Wartezeit vorzusehen. Bei MedCare: smart Zahn werden nach dem Produktfolder 60 % pro Rechnung erstattet, es bleibt also ein Eigenanteil von 40 %. Auch dort gilt der Ausschluss für bereits angeratene oder laufende Behandlungen. Maßgeblich sind die Versicherungsbedingungen des jeweiligen Anbieters.
„Ohne Wartezeit“ ist nicht gleich „ab Tag 1 voll versichert“. Die meisten Anbieter, die mit „ohne Wartezeit“ werben, arbeiten mit einer Limit-Staffelung. Das ist kundenfreundlicher als eine Sperrfrist, aber nicht voller Schutz ab Tag 1.
Übersicht über gängige Anbieter in Österreich, geprüft am 31. Juli 2026. Die Angaben beruhen auf den zu diesem Zeitpunkt veröffentlichten Tarifinformationen und sind nicht vollständig.
| Anbieter | Wartezeit | Limit-Staffelung | Vorsorge ab Tag 1? |
|---|---|---|---|
| Allianz | keine | ja, 5 Jahre bei Zahnersatz | ja, 100 % |
| Donau Securmed Zahn | 6 Monate, nach Unfällen keine | ja, Jahreshöchstleistung steigt bis Jahr 5 | nach Wartezeit |
| Generali MedCare: smart Zahn | keine | bei Kieferregulierung 300 € (Jahr 1) bis 1.000 € (ab Jahr 4) | ja, 60 % pro Rechnung |
| Generali MedCare: Zahn | keine | nicht öffentlich belegt | ja, 80 % pro Rechnung laut Produktfolder |
| UNIQA Zahnarzt-Versicherung | 8 Monate | nicht öffentlich belegt | nach Wartezeit |
| Wiener Städtische sorgenfreies.lächeln | 6 Monate, nach Unfällen keine | ja, Jahreshöchstleistung steigt bis Jahr 5 | nach Wartezeit |
| Merkur | nicht öffentlich belegt | nicht öffentlich belegt | nicht öffentlich belegt |
Angaben zum Paket Optimum geprüft am 31. Juli 2026, gerundet und verkürzt. Eine Erstattung setzt voraus, dass die Behandlung bei Vertragsbeginn weder angeraten war noch bereits lief. Verbindlich sind allein die Versicherungsbedingungen und die Polizze.
Die Allianz erstattet Vorsorgeleistungen im Paket Optimum mit 100 %, begrenzt auf das Vorsorge-Jahreslimit von 300 €. Es gelten die Versicherungsbedingungen. Beitrag in zwei Minuten berechnen.
Falsch. „Ohne Wartezeit“ bedeutet meist: ab Tag 1 etwas. Das volle Limit ist aber durch Staffelung über mehrere Jahre aufgebaut. Wer im ersten Kalenderjahr ein Implantat braucht, bekommt das Jahr-1-Limit (bei Allianz 1.250 €), nicht das maximale 3.750 €/Jahr.
Teilweise richtig. Wer eine unvorhergesehene Behandlung braucht (z. B. abgebrochener Backenzahn), ist mit einer Limit-Staffelung meist besser gestellt als mit einer Wartefrist. Aber: Wenn vor Vertragsabschluss bereits eine konkrete zahnärztliche Empfehlung vorliegt (z. B. „Sie brauchen in 3 Monaten eine Krone“), ist diese Behandlung nach den Bedingungen der gängigen Anbieter regelmäßig vom Versicherungsschutz ausgenommen. Das gilt unabhängig davon, ob der Tarif eine Wartezeit oder eine Staffelung vorsieht.
Kommt darauf an. Wer regelmäßig zur Mundhygiene geht, holt einen Teil des Beitrags über das Vorsorge-Limit zurück. Auch im ersten Kalenderjahr wird beim Zahnersatz bereits erstattet, allerdings begrenzt durch den Erstattungssatz und das Jahr-1-Limit von 1.250 €. Wie viel am Ende offen bleibt, hängt vom Kassenanteil, vom Honorar der Praxis, vom Paket und vom Jahreslimit ab. Verbindlich sind die Versicherungsbedingungen.
Unabhängig von Wartezeit oder Staffelung gibt es Fälle, in denen die gängigen österreichischen Anbieter nach ihren Bedingungen in der Regel nicht leisten. Für die Allianz sind sie in der Leistungsübersicht ausdrücklich aufgeführt.
Angaben zur Allianz. Quelle: Allianz Leistungsübersicht und Produktunterlagen, Stand Mai 2026.
Die Versicherung ist eine Vorsorge für die Zukunft. Sie ist keine Lösung für aktuelle Probleme. Wer den Heil- und Kostenplan in der Schublade hat, kann diese spezielle Behandlung nicht mehr versichern. Bei Zahnspangen gilt das ab Erstellung eines Heilkostenplans oder Kostenvoranschlags für alle darin genannten Maßnahmen. Andere künftige Behandlungen sind weiterhin versicherbar.
Aus unserer Beratungserfahrung: drei Lebensphasen, in denen die Versicherung sofort Mehrwert bringt.
Das hängt vom Anbieter ab. Nach den am 31. Juli 2026 veröffentlichten Tarifinformationen sehen Allianz und Generali in ihren Zahntarifen keine klassische Wartezeit vor, die Donau und die Wiener Städtische nennen 6 Monate, UNIQA nennt im Produktinformationsblatt 8 Monate. Bei Donau und Wiener Städtischer entfällt die Wartezeit nach Unfällen. Statt einer Wartefrist arbeitet die Allianz mit einer Limit-Staffelung: Vorsorge wird ab Versicherungsbeginn zu 100 % erstattet, begrenzt auf 300 € pro Jahr, beim Zahnersatz im Optimum gelten 1.250 € pro Jahr in den Jahren 1 und 2, 2.500 € ab Jahr 3 und 3.750 € ab Jahr 5. Bereits angeratene oder laufende Behandlungen sind ausgenommen. Maßgeblich sind die jeweiligen Versicherungsbedingungen.
Bei einer klassischen Wartezeit bekommen Sie eine feste Zahl von Monaten lang keine Leistung. Bei einer Limit-Staffelung wird ab dem ersten Tag erstattet, das jährliche Limit steigt aber über die ersten 5 Jahre an. Beispiel Allianz Optimum: im ersten Jahr 1.250 € Zahnersatz-Limit, ab Jahr 3 2.500 €, ab Jahr 5 3.750 €. Bei einer Wartezeit wären in dieser Zeit jeweils 0 € versichert.
Ja. Die Allianz Zahnzusatzversicherung sieht keine klassische Wartezeit vor und arbeitet mit einer Limit-Staffelung, das Jahreslimit ist in den ersten Jahren also niedriger. Die Generali gibt für ihre Zahntarife ebenfalls an, keine Wartezeit vorzusehen. Die Donau nennt dagegen 6 Monate, die nur bei Unfällen entfallen (Stand 31. Juli 2026). Wichtig: Bereits laufende oder vor Vertragsbeginn angeratene Behandlungen sind nach den Bedingungen der Anbieter regelmäßig ausgenommen. Ohne Wartezeit bedeutet daher nicht sofort volles Limit.
Bei einem Tarif mit klassischer Wartezeit gilt: Findet die Behandlung innerhalb der Wartezeit statt, ist sie nicht erstattungsfähig. Bei einer Limit-Staffelung wie bei der Allianz greift im ersten Kalenderjahr das Jahr-1-Limit. Rechenbeispiel: Bei einer Implantat-Rechnung von 3.000 € im ersten Kalenderjahr, zu der die Kasse nichts beiträgt, ergeben 90 % rechnerisch 2.700 €. Begrenzt durch das Jahr-1-Limit von 1.250 € werden 1.250 € erstattet. Voraussetzung ist immer, dass die Behandlung bei Vertragsbeginn weder angeraten war noch lief.
Nach Vertragsabschluss besteht ein gesetzliches Rücktrittsrecht innerhalb der im Versicherungsvertragsgesetz und in Ihren Unterlagen genannten Frist. Danach richten sich Mindestvertragsdauer und Kündigungsfrist nach dem Vertrag. Üblicherweise sind eine Mindestvertragsdauer von 3 Jahren und eine Kündigungsfrist von 3 Monaten vorgesehen, ohne Kündigung verlängert sich der Vertrag jeweils um ein weiteres Jahr. Die für Sie geltenden Fristen entnehmen Sie bitte Ihrer Polizze und den Versicherungsbedingungen.
Bei der Allianz steht ab Versicherungsbeginn das Jahr-1-Limit zur Verfügung, eine zusätzliche Wartefrist ist nicht vorgesehen. Bei Tarifen mit klassischer Wartezeit, etwa bei UNIQA mit 8 Monaten oder Wiener Städtische mit 6 Monaten, ist eine Behandlung innerhalb dieser Frist nach den dortigen Bedingungen nicht erstattungsfähig. Voraussetzung ist in beiden Fällen, dass die Behandlung bei Vertragsbeginn weder angeraten war noch lief. Wir vermitteln als Exklusivpartner Produkte der Allianz. Maßgeblich sind die Bedingungen des jeweiligen Anbieters.
Beides verhindert, dass Menschen erst dann eine Versicherung abschließen, wenn die teure Behandlung schon absehbar ist. Würde es keine Limit-Logik geben, würden Versicherungen für alle deutlich teurer werden müssen.
Nein. Der Monatsbeitrag ist von Anfang an gleich, unabhängig vom Kalenderjahr. Sie zahlen also im ersten Jahr den gleichen Beitrag wie im fünften Jahr.
Bei zahn-vorsorge.at: Beitrag online berechnen, Rückruf prompt, spätestens jedoch am nächsten Werktag, Abschluss per SMS-TAN. Der Versicherungsschutz beginnt zu dem in der Polizze genannten Termin. Nach dem derzeit vorgesehenen Ablauf ist das bei Abschluss vom 1. bis 14. eines Monats der Abschlusstag, ab dem 15. der 1. des Folgemonats. Voraussetzung ist die Annahme des Antrags durch den Versicherer.
Jede Angabe zu einem anderen Versicherer auf dieser Seite stützt sich auf die folgenden Unterlagen des jeweiligen Anbieters. Alle Links wurden am 31. Juli 2026 abgerufen und geprüft.
Stand: 31. Juli 2026. Tarifkonditionen, Limits und Annahmerichtlinien können sich ändern. Angaben zu anderen Anbietern beruhen auf öffentlich zugänglichen Informationen und sind ohne Gewähr. Verbindlich sind allein die jeweiligen Versicherungsbedingungen, der Antrag und die Polizze. Diese Seite ist allgemeine Information und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Die Agentur Sturm GmbH ist Versicherungsagentin und Exklusivpartnerin der Allianz.
● Zuletzt geprüft am 31. Juli 2026 ●
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