Die Topfsonderausgaben sind ausgelaufen. Was bleibt: außergewöhnliche Belastung bei tatsächlichen Behandlungen und betriebliche Gestaltungen für Unternehmer. Allgemeine Information nach dem Stand Mai 2026, keine Steuerberatung im Einzelfall.
Wer diese Seite schreibt: Die Agentur Sturm GmbH (GISA 37489939) ist Versicherungsagent und Exklusivpartner der Allianz. Wir vermitteln ausschließlich Produkte der Allianz Elementar Versicherungs-AG und werden dafür von der Allianz vergütet. Eine ausgewogene Untersuchung des Marktes findet nicht statt. Diese Seite ist Werbung eines Versicherungsagenten und keine unabhängige Verbraucherinformation. Wer mehrere Versicherer vergleichen möchte, ist bei einem Versicherungsmakler richtig.
Der Versicherungsbeitrag selbst ist seit 2020 für Privatpersonen praktisch nicht mehr absetzbar. Die Topfsonderausgaben für Versicherungen sind ausgelaufen. Was noch geht: Bei tatsächlichen Zahnbehandlungen können Sie die Kosten als außergewöhnliche Belastung bei der Arbeitnehmerveranlagung geltend machen, sofern sie den einkommensabhängigen Selbstbehalt (6–12 % vom Einkommen) übersteigen. Für Selbstständige und GmbH-Geschäftsführer gibt es Sonderwege über betriebliche Krankenversicherung. Konkret heißt das: Beiträge zur Zahnzusatzversicherung sind im Regelfall nicht absetzbar. Tatsächliche Eigenanteile (zum Beispiel 130 € Eigenanteil bei einer Krone über 1.300 €, weil die Kasse dazu nichts zahlt und die Allianz 90 % der Rechnung erstattet) können bei hohen Behandlungssummen steuerlich relevant werden. Das ist allgemeine Information nach dem Stand Mai 2026 und keine Steuerberatung. Wie Ihr Fall zu beurteilen ist, klären Ihr Steuerberater oder Ihr Finanzamt.
Die kurze Antwort, warum Versicherungsbeiträge heute fast nie absetzbar sind.
Bis 2016 konnte man Beiträge zu Personenversicherungen (darunter auch die Zahnzusatzversicherung) als sogenannte Topfsonderausgaben teilweise von der Steuer absetzen. Mit der Steuerreform 2016 hat der Gesetzgeber das schrittweise abgeschafft:
Heißt im Klartext: Wenn Sie eine Zahnzusatzversicherung abschließen und 38 € pro Monat zahlen, sind das 456 € im Jahr. Diese 456 € sind nach dem Stand Mai 2026 in der Arbeitnehmerveranlagung nicht als Topfsonderausgabe ansetzbar. Ob in Ihrem Fall eine andere Position infrage kommt, beurteilt Ihr Steuerberater oder das Finanzamt.
Beiträge zu privaten Zusatzversicherungen sind für Privatpersonen nach dem Stand Mai 2026 in der Regel nicht mehr als Topfsonderausgabe absetzbar. Ältere Ratgebertexte aus der Zeit vor 2016 geben die heutige Rechtslage nicht mehr wieder. Prüfen Sie bei jeder Quelle das Stand-Datum. Die Beurteilung Ihres Falls liegt bei Steuerberater oder Finanzamt.
Der Weg, der noch offen ist, aber mit Hürden.
Nach § 34 EStG können Aufwendungen, die außergewöhnlich, zwangsläufig und eine wesentliche Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit darstellen, als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend gemacht werden. Krankheitskosten (und dazu zählen Zahnbehandlungen) sind grundsätzlich anerkannt.
Der Pferdefuß: Es gibt einen einkommensabhängigen Selbstbehalt. Erst Eigenanteile, die diesen Sockel übersteigen, sind absetzbar.
| Jahreseinkommen | Selbstbehalt-Sockel | Beispiel-Sockel |
|---|---|---|
| bis 7.300 € | 6 % | bis 438 € |
| bis 14.600 € | 8 % | bis 1.168 € |
| bis 36.400 € | 10 % | bis 3.640 € |
| über 36.400 € | 12 % | z. B. 5.400 € bei 45.000 € |
Der Selbstbehalt vermindert sich nach § 34 EStG um je 1 % bei Alleinverdienern, Alleinerziehern und je Kind. Für Durchschnittseinkommen bleibt er dennoch die größte Hürde. Das ist der Grund, warum die Absetzbarkeit in der Praxis selten greift. Die genannten Werte geben den Stand Mai 2026 wieder und können sich ändern.
Schauen wir konkret, was bei einem typischen Fall rauskommt.
| Position | Wert |
|---|---|
| Bruttojahreseinkommen | 45.000 € |
| Behandlung (z. B. Implantat inkl. Krone) | 5.000 € |
| Erstattung Krankenkasse + Zahnzusatzversicherung | 3.500 € |
| Tatsächlicher Eigenanteil | 1.500 € |
| Selbstbehalt-Sockel (12 % von 45.000 €) | 5.400 € |
| Absetzbar in der Steuererklärung | 0 € |
Der Eigenanteil von 1.500 € liegt deutlich unter dem Selbstbehalt-Sockel von 5.400 €. Steuerlich wirksam: nichts. Erst wenn Sie im selben Jahr weitere 3.901 € außergewöhnliche Belastungen hätten (z. B. Brille, Therapie, weitere Zahnbehandlung), würde sich oberhalb des Sockels eine Absetzbarkeit ergeben.
Diese Berechnung ist eine vereinfachte Modellrechnung zur Illustration. Persönliche Faktoren (Familienstand, Kinder, weitere außergewöhnliche Belastungen, andere Sonderausgaben) verändern das Ergebnis. Verbindlich ist nur die individuelle Steuerveranlagung. Fragen Sie im Zweifel Ihren Steuerberater.
In welchen Konstellationen die außergewöhnliche Belastung wirklich greift.
Für die meisten Angestellten mit einer Krone oder einer einzelnen Wurzelbehandlung pro Jahr wirkt sich die außergewöhnliche Belastung rechnerisch nicht aus. Bei einer umfangreichen Zahnsanierung kann sich dagegen eine spürbare Entlastung ergeben. Wie hoch sie ausfällt, hängt vom Einkommen, vom Grenzsteuersatz und von den übrigen Positionen der Veranlagung ab.
Hier wird es interessanter, vor allem für Gesellschafter-Geschäftsführer.
Beiträge zu einer privaten Zahnzusatzversicherung sind auch bei Selbstständigen in der Regel keine Betriebsausgabe. Sie werden der Privatsphäre zugeordnet. Pflichtbeiträge zur SVS sind dagegen Betriebsausgaben, das ist aber die gesetzliche Sozialversicherung und nicht die Zahnzusatzversicherung.
Was zusätzlich geht: Wenn ein Einzelunternehmer eine Krankenzusatzversicherung als betriebliche Versicherung gestaltet (z. B. zur Absicherung von Verdienstausfall im Krankheitsfall mit erkennbarem Betriebsbezug), kann sie unter sehr engen Voraussetzungen Betriebsausgabe sein. Bei einer klassischen Zahnzusatzversicherung greift das in der Regel nicht.
Anders kann es aussehen, wenn Sie GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer sind. Die GmbH kann für Sie und gegebenenfalls für Mitarbeiter eine Gruppen-Krankenzusatzversicherung abschließen. Deren Beiträge können unter bestimmten Voraussetzungen Betriebsausgabe der GmbH sein und den körperschaftsteuerpflichtigen Gewinn mindern. Ob das in Ihrer Konstellation gilt, muss der Steuerberater prüfen.
| Position | Privatabschluss | GmbH-Gruppenvertrag |
|---|---|---|
| Monatsbeitrag | 60 € | 60 € |
| Jahresbeitrag | 720 € | 720 € |
| KöSt-Ersparnis GmbH (23 %) | 0 € | –166 € |
| Effektive Belastung pro Jahr | 720 € | ~554 € |
| Effektiv pro Monat | 60 € | ~46 € |
Das ist die saubere, im Lehrbuch stehende Logik. Aber Achtung: Für den Geschäftsführer kann durch den Gruppenvertrag ein lohnsteuerpflichtiger Sachbezug entstehen. Hier wird es individuell: Die Höhe und Bewertung hängt unter anderem von Gestaltung, Begünstigtenkreis und Vertragsstruktur ab. Das gehört zwingend in die Hände eines Steuerberaters. Diese Modellrechnung ist Illustration, keine Empfehlung im Einzelfall.
Allgemeiner Überblick zur Arbeitnehmerveranlagung. Das ist keine Anleitung für den Einzelfall und keine Steuerberatung.
Belege sind der Erklärung in der Regel nicht beizulegen. Bewahren Sie sie aber auf, das Finanzamt kann sie nachfordern. Als Orientierung wird häufig eine Aufbewahrung von sieben Jahren genannt. Welche Frist für Sie gilt, klären Sie bitte mit Steuerberater oder Finanzamt.
Erwachsene ab 19 Jahren zahlen im Paket Basis 20,53 bis 22,84 € pro Monat, im Optimum 34,58 bis 64,71 €, Stand Mai 2026. Es gelten die Versicherungsbedingungen.
Für Privatpersonen praktisch nicht mehr. Die Topfsonderausgaben für Personenversicherungen sind seit 2016 für Neuverträge abgeschafft und für Altverträge mit Ende 2020 ausgelaufen. Was bleibt, sind die tatsächlichen Eigenanteile bei Behandlungen als außergewöhnliche Belastung, sofern der Selbstbehalt-Sockel überschritten wird.
Medizinisch notwendige Behandlungen: Implantate, Kronen, Brücken, Prothesen, Wurzelbehandlung, Parodontose, medizinisch indizierte Zahnspangen. Plus Fahrtkosten. Nicht: rein kosmetische Maßnahmen wie Bleaching oder ästhetische Veneers.
Erst über dem einkommensabhängigen Selbstbehalt-Sockel. Bei einem Jahreseinkommen über 36.400 € sind das 12 %, bei 45.000 € also 5.400 €. Eigenanteile darunter bringen 0 € Ersparnis. In der Praxis greift es vor allem bei großen Sanierungen, All-on-4 oder mehreren Behandlungen pro Jahr.
Private Beiträge zur Zahnzusatzversicherung sind als Einzelunternehmer in der Regel keine Betriebsausgabe. Sie gehören zur Privatsphäre. SVS-Pflichtbeiträge sind selbstverständlich Betriebsausgabe. Für GmbH-Geschäftsführer öffnet sich der Sonderweg über die Gruppen-Zusatzversicherung der GmbH.
Die GmbH schließt für den Geschäftsführer (und gegebenenfalls Mitarbeiter) eine Gruppen-Krankenzusatzversicherung ab. Beiträge sind Betriebsausgabe und reduzieren den körperschaftsteuerpflichtigen Gewinn: Ersparnis 23 % KöSt (Stand 2026). Für den Geschäftsführer kann lohnsteuerpflichtiger Sachbezug entstehen; die genaue Gestaltung gehört zum Steuerberater.
Stand: Mai 2026. Steuerrecht ändert sich. Verbindlich sind die aktuell geltenden österreichischen Steuergesetze und der individuelle Veranlagungsbescheid. Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Bei konkreten Fragen wenden Sie sich an Ihren Steuerberater oder die ÖGSt-Auskunftshotline.
● Zuletzt geprüft am 31. Juli 2026 ●
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Kinder bis 18 zahlen einheitlich 14,60 € im Monat, Erwachsene starten bei 20,53 €. Beratung und Vermittlung kosten Sie nichts zusätzlich. Maßgeblich ist der beim Versicherer berechnete Beitrag.