Die Behandlung ist erledigt, die Honorarnote liegt am Küchentisch. Hier steht, wie Sie sie in wenigen Minuten einreichen und was Sie dabei nicht falsch machen sollten.
Über die App „Meine Allianz – Österreich“ oder im Kundenportal unter portal.allianz.at. Sie fotografieren die bezahlte Honorarnote und laden sie hoch. Hat die gesetzliche Krankenkasse etwas dazugezahlt, legen Sie deren Abrechnung bei, dann übernimmt die Allianz 100 % der Restkosten. Zahlt die Kasse nichts, was bei Kronen, Brücken und Implantaten der Normalfall ist, sind es 90 % der Rechnung. In beiden Fällen begrenzt durch Ihr Jahreslimit.
Vier Schritte, von denen Sie zwei selbst machen.
Beim Wahlzahnarzt zahlen Sie die Rechnung zuerst selbst und bekommen das Geld danach zurück. Heben Sie den Beleg auf, ein Foto reicht später aus.
Zahlt Ihre Kasse einen Anteil, etwa bei einer Wurzelbehandlung oder bei abnehmbarem Zahnersatz, warten Sie deren Abrechnung ab. Seit 1. Juli 2024 übermitteln Wahlärztinnen und Wahlärzte ihre Rechnungen nach Angaben der Allianz direkt elektronisch an die ÖGK, Sie müssen dafür also meist nichts mehr selbst tun.
Bei Kronen, Brücken und Implantaten können Sie diesen Schritt überspringen. Festsitzender Zahnersatz ist in Österreich eine Privatleistung, die ÖGK zahlt dafür grundsätzlich nichts.
In der App „Meine Allianz – Österreich“ oder im Kundenportal unter portal.allianz.at. Sie brauchen die Original-Rechnung und, falls vorhanden, die Abrechnung der Krankenkasse.
Die Allianz prüft und überweist. Den Status sehen Sie in der App.
Sie müssen nichts ausdrucken und nichts einschicken. Ein Foto der Rechnung im Handy genügt. Wer kein Smartphone nutzt, macht dasselbe am Rechner über das Kundenportal.
Einmal zehn Minuten, danach nie wieder.
Die App heißt „Meine Allianz – Österreich“ und ist im Apple App Store und im Google Play Store erhältlich. Achten Sie auf den Zusatz Österreich, es gibt auch eine deutsche App mit ähnlichem Namen. Ohne App geht alles genauso unter portal.allianz.at.
Vorname, Nachname, Geburtsdatum, Handynummer und E-Mail-Adresse. Mehr nicht.
Erstens: Daten eingeben. Zweitens: Sie bekommen einen Code per SMS und tippen ihn ein. Drittens: Passwort vergeben, mindestens acht Zeichen mit Groß- und Kleinbuchstaben sowie einer Zahl oder einem Sonderzeichen. Viertens: Auf den Button in der Bestätigungsmail klicken, fertig.
Der Kundenportal-Support der Allianz ist unter +43 5 9009 580 erreichbar, Montag bis Donnerstag von 8 bis 17 Uhr und Freitag von 8 bis 16 Uhr, oder per E-Mail an kundenportal@allianz.at. Sie können aber genauso gut uns anrufen, dann gehen wir es gemeinsam durch.
Der eigentliche Vorgang dauert zwei Minuten.
In der App wählen Sie Ihre Gesundheitsversicherung und dort die Einreichung von Belegen. Dann fotografieren Sie die Rechnung. Wichtig ist nur, dass alles lesbar drauf ist: Kopf, alle Positionen, Summe, Datum. Bei mehrseitigen Rechnungen fotografieren Sie jede Seite einzeln.
Liegt eine Abrechnung der Krankenkasse vor, laden Sie sie im selben Vorgang mit hoch. Danach abschicken. Sie sehen die Einreichung in der Übersicht und können den Status verfolgen.
Eine unvollständige Rechnung ist der häufigste Grund für Rückfragen.
Achten Sie darauf, dass diese Angaben auf der Honorarnote stehen:
Fehlt etwas davon, fragen Sie in der Ordination nach einer korrigierten Rechnung. Das ist üblich und kostet nichts.
Der Erstattungssatz hängt nicht von der Behandlung ab, sondern davon, ob die Kasse mitzahlt.
| Situation | Erstattung | Grenze |
|---|---|---|
| Vorsorge, etwa Mundhygiene | 100 % | bis 300 € pro Kalenderjahr |
| Kasse zahlt nichts, etwa beim Implantat | 90 % der Rechnung | bis zum Jahreslimit |
| Kasse zahlt einen Anteil | 100 % der Restkosten | bis zum Jahreslimit |
Die Jahreslimits gelten pro Kalenderjahr, nicht pro Versicherungsjahr. Beim Zahnersatz im Paket Optimum steigt das Limit über die ersten fünf Kalenderjahre: 1.250 € im ersten und zweiten Jahr, 2.500 € ab dem dritten, 3.750 € ab dem fünften.
Zwei Behandlungen kurz vor und kurz nach dem Jahreswechsel nutzen zwei Limits. Wenn ohnehin mehrere Schritte anstehen, kann sich das Aufteilen über den Jahreswechsel rechnen. Ob das medizinisch sinnvoll ist, entscheidet Ihre Zahnärztin.
Vier davon kosten Geld, einer nur Zeit.
Sobald ein Heilkostenplan oder Kostenvoranschlag erstellt ist, gelten alle darin genannten Maßnahmen als ärztlich angeraten und sind damit nicht mehr versichert. Das ist der teuerste Fehler überhaupt, und er passiert Eltern am häufigsten.
Die Limits gelten pro Kalenderjahr. Eine Behandlung vom November, die erst im Februar eingereicht wird, gehört trotzdem ins alte Jahr, aber wer wartet, riskiert Rückfragen und verliert den Überblick.
Bei mehrseitigen Honorarnoten fehlt oft die zweite Seite mit den Positionen. Dann kommt eine Rückfrage und alles dauert länger.
Wenn die Kasse mitzahlt, braucht die Allianz deren Abrechnung, um 100 % der Restkosten zu erstatten. Ohne diesen Beleg fehlt die Grundlage.
Bleaching, Veneers ohne medizinischen Grund und Zahnschmuck sind nicht versichert. Ebenso Schnarch- und Schlafapnoe-Schienen. Die Knirschschiene gegen Bruxismus dagegen schon.
Über die App „Meine Allianz – Österreich“ oder im Kundenportal unter portal.allianz.at. Sie fotografieren die bezahlte Honorarnote und laden sie hoch. Hat die gesetzliche Krankenkasse einen Anteil übernommen, legen Sie deren Abrechnung dazu. Die Allianz übernimmt danach den Differenzbetrag im Rahmen Ihres Jahreslimits.
Wenn die Kasse etwas dazuzahlt, ja. Die Allianz erstattet in diesem Fall 100 % der Restkosten, dafür muss sie wissen, was die Kasse übernommen hat. Bei festsitzendem Zahnersatz, also Kronen, Brücken und Implantaten, zahlt die ÖGK grundsätzlich nichts. Dann erstattet die Allianz 90 % der Rechnung. Was in Ihrem Fall gilt, klären wir vorab in zwei Minuten am Telefon.
In der Regel ja. Sie zahlen die Honorarnote beim Zahnarzt und bekommen den Betrag danach erstattet. Wenn eine größere Behandlung ansteht und Sie das vorher klären wollen, rufen Sie uns an.
Sie laden „Meine Allianz – Österreich“ im App Store oder im Google Play Store. Zur Registrierung geben Sie Vorname, Nachname, Geburtsdatum, Handynummer und E-Mail-Adresse ein. Danach kommt ein Code per SMS, Sie vergeben ein Passwort und bestätigen die E-Mail. Ohne Smartphone geht es genauso über portal.allianz.at.
Dann ist es für diese Behandlung zu spät. Ab dem Zeitpunkt, an dem ein Heilkostenplan oder Kostenvoranschlag vorliegt, gilt die Behandlung als ärztlich angeraten und ist nicht mehr versichert. Für alles, was danach neu dazukommt, gilt der Schutz normal weiter.
Reichen Sie im selben Kalenderjahr ein, in dem die Behandlung stattgefunden hat. Die Limits gelten pro Kalenderjahr, und wer eine Rechnung liegen lässt, verschenkt im Zweifel Limit. Für Fristen im Einzelfall sind die Versicherungsbedingungen maßgeblich.
Stand: 4. August 2026. Angaben zur App „Meine Allianz – Österreich“, zum Kundenportal und zum Ablauf der Kostenerstattung beruhen auf den öffentlich zugänglichen Informationen der Allianz Elementar Versicherungs-AG, abgerufen am 4. August 2026. Abläufe und Bezeichnungen in der App können sich ändern. Verbindlich sind allein die Versicherungsbedingungen, der Antrag und Ihre Polizze. Diese Seite ist allgemeine Information und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Die Agentur Sturm GmbH ist Versicherungsagentin und Exklusivpartnerin der Allianz.
● Zuletzt geprüft am 4. August 2026 ●
Wenn eine Erstattung hängt, eine Rechnung abgelehnt wurde oder Sie nicht sicher sind, was in Ihrem Paket drin ist: melden Sie sich. Genau dafür haben Sie einen Ansprechpartner und keine Hotline.
Sie sind noch nicht versichert und lesen hier mit, wie es später laufen würde? Dann rechnen Sie Ihren Beitrag durch.
Kinder bis 18 zahlen einheitlich 14,60 € im Monat, Erwachsene starten bei 20,53 €. Beratung und Vermittlung kosten Sie nichts zusätzlich. Maßgeblich ist der beim Versicherer berechnete Beitrag.