Ratgeber · Stand 4. August 2026

Rechnung einreichen mit der App „Meine Allianz“

Die Behandlung ist erledigt, die Honorarnote liegt am Küchentisch. Hier steht, wie Sie sie in wenigen Minuten einreichen und was Sie dabei nicht falsch machen sollten.

5 Minuten Lesezeit Stand 4. August 2026 Für Kundinnen und Kunden der Allianz Autor: Michael Fabisiak
Kurz gesagt

Wie reiche ich meine Zahnarztrechnung ein?

Über die App „Meine Allianz – Österreich“ oder im Kundenportal unter portal.allianz.at. Sie fotografieren die bezahlte Honorarnote und laden sie hoch. Hat die gesetzliche Krankenkasse etwas dazugezahlt, legen Sie deren Abrechnung bei, dann übernimmt die Allianz 100 % der Restkosten. Zahlt die Kasse nichts, was bei Kronen, Brücken und Implantaten der Normalfall ist, sind es 90 % der Rechnung. In beiden Fällen begrenzt durch Ihr Jahreslimit.

Vier Schritte der Rechnungseinreichung: Honorarnote vom Zahnarzt, Abrechnung der gesetzlichen Krankenkasse, Einreichung über die App Meine Allianz, Überweisung des Erstattungsbetrags.
Bei festsitzendem Zahnersatz entfällt der Umweg über die Kasse, weil sie dafür nichts zahlt. Stand Mai 2026.

So läuft es ab

Vier Schritte, von denen Sie zwei selbst machen.

1. Sie bezahlen die Honorarnote

Beim Wahlzahnarzt zahlen Sie die Rechnung zuerst selbst und bekommen das Geld danach zurück. Heben Sie den Beleg auf, ein Foto reicht später aus.

2. Die gesetzliche Krankenkasse, falls sie mitzahlt

Zahlt Ihre Kasse einen Anteil, etwa bei einer Wurzelbehandlung oder bei abnehmbarem Zahnersatz, warten Sie deren Abrechnung ab. Seit 1. Juli 2024 übermitteln Wahlärztinnen und Wahlärzte ihre Rechnungen nach Angaben der Allianz direkt elektronisch an die ÖGK, Sie müssen dafür also meist nichts mehr selbst tun.

Bei Kronen, Brücken und Implantaten können Sie diesen Schritt überspringen. Festsitzender Zahnersatz ist in Österreich eine Privatleistung, die ÖGK zahlt dafür grundsätzlich nichts.

3. Sie reichen bei der Allianz ein

In der App „Meine Allianz – Österreich“ oder im Kundenportal unter portal.allianz.at. Sie brauchen die Original-Rechnung und, falls vorhanden, die Abrechnung der Krankenkasse.

4. Das Geld kommt auf Ihr Konto

Die Allianz prüft und überweist. Den Status sehen Sie in der App.

Kernpunkt

Sie müssen nichts ausdrucken und nichts einschicken. Ein Foto der Rechnung im Handy genügt. Wer kein Smartphone nutzt, macht dasselbe am Rechner über das Kundenportal.

App einrichten, einmalig

Einmal zehn Minuten, danach nie wieder.

Wo Sie die App bekommen

Die App heißt „Meine Allianz – Österreich“ und ist im Apple App Store und im Google Play Store erhältlich. Achten Sie auf den Zusatz Österreich, es gibt auch eine deutsche App mit ähnlichem Namen. Ohne App geht alles genauso unter portal.allianz.at.

Was Sie zur Registrierung brauchen

Vorname, Nachname, Geburtsdatum, Handynummer und E-Mail-Adresse. Mehr nicht.

Die vier Schritte der Anmeldung

Erstens: Daten eingeben. Zweitens: Sie bekommen einen Code per SMS und tippen ihn ein. Drittens: Passwort vergeben, mindestens acht Zeichen mit Groß- und Kleinbuchstaben sowie einer Zahl oder einem Sonderzeichen. Viertens: Auf den Button in der Bestätigungsmail klicken, fertig.

Wenn etwas hakt

Der Kundenportal-Support der Allianz ist unter +43 5 9009 580 erreichbar, Montag bis Donnerstag von 8 bis 17 Uhr und Freitag von 8 bis 16 Uhr, oder per E-Mail an kundenportal@allianz.at. Sie können aber genauso gut uns anrufen, dann gehen wir es gemeinsam durch.

Rechnung hochladen

Der eigentliche Vorgang dauert zwei Minuten.

In der App wählen Sie Ihre Gesundheitsversicherung und dort die Einreichung von Belegen. Dann fotografieren Sie die Rechnung. Wichtig ist nur, dass alles lesbar drauf ist: Kopf, alle Positionen, Summe, Datum. Bei mehrseitigen Rechnungen fotografieren Sie jede Seite einzeln.

Liegt eine Abrechnung der Krankenkasse vor, laden Sie sie im selben Vorgang mit hoch. Danach abschicken. Sie sehen die Einreichung in der Übersicht und können den Status verfolgen.

Was auf die Rechnung gehört

Eine unvollständige Rechnung ist der häufigste Grund für Rückfragen.

Achten Sie darauf, dass diese Angaben auf der Honorarnote stehen:

Fehlt etwas davon, fragen Sie in der Ordination nach einer korrigierten Rechnung. Das ist üblich und kostet nichts.

Wie viel zurückkommt

Der Erstattungssatz hängt nicht von der Behandlung ab, sondern davon, ob die Kasse mitzahlt.

Erstattung der Allianz „Meine Zahnversicherung“, Stand Mai 2026. Maßgeblich sind die Versicherungsbedingungen.
SituationErstattungGrenze
Vorsorge, etwa Mundhygiene100 %bis 300 € pro Kalenderjahr
Kasse zahlt nichts, etwa beim Implantat90 % der Rechnungbis zum Jahreslimit
Kasse zahlt einen Anteil100 % der Restkostenbis zum Jahreslimit

Die Jahreslimits gelten pro Kalenderjahr, nicht pro Versicherungsjahr. Beim Zahnersatz im Paket Optimum steigt das Limit über die ersten fünf Kalenderjahre: 1.250 € im ersten und zweiten Jahr, 2.500 € ab dem dritten, 3.750 € ab dem fünften.

Kernpunkt

Zwei Behandlungen kurz vor und kurz nach dem Jahreswechsel nutzen zwei Limits. Wenn ohnehin mehrere Schritte anstehen, kann sich das Aufteilen über den Jahreswechsel rechnen. Ob das medizinisch sinnvoll ist, entscheidet Ihre Zahnärztin.

Die fünf häufigsten Fehler

Vier davon kosten Geld, einer nur Zeit.

1. Erst zum Kieferorthopäden, dann versichern

Sobald ein Heilkostenplan oder Kostenvoranschlag erstellt ist, gelten alle darin genannten Maßnahmen als ärztlich angeraten und sind damit nicht mehr versichert. Das ist der teuerste Fehler überhaupt, und er passiert Eltern am häufigsten.

2. Die Rechnung übers Jahresende liegen lassen

Die Limits gelten pro Kalenderjahr. Eine Behandlung vom November, die erst im Februar eingereicht wird, gehört trotzdem ins alte Jahr, aber wer wartet, riskiert Rückfragen und verliert den Überblick.

3. Nur die halbe Rechnung fotografieren

Bei mehrseitigen Honorarnoten fehlt oft die zweite Seite mit den Positionen. Dann kommt eine Rückfrage und alles dauert länger.

4. Auf die Kassenabrechnung vergessen

Wenn die Kasse mitzahlt, braucht die Allianz deren Abrechnung, um 100 % der Restkosten zu erstatten. Ohne diesen Beleg fehlt die Grundlage.

5. Glauben, dass Kosmetik mitversichert ist

Bleaching, Veneers ohne medizinischen Grund und Zahnschmuck sind nicht versichert. Ebenso Schnarch- und Schlafapnoe-Schienen. Die Knirschschiene gegen Bruxismus dagegen schon.

Häufige Fragen

Wie reiche ich eine Zahnarztrechnung bei der Allianz ein?

Über die App „Meine Allianz – Österreich“ oder im Kundenportal unter portal.allianz.at. Sie fotografieren die bezahlte Honorarnote und laden sie hoch. Hat die gesetzliche Krankenkasse einen Anteil übernommen, legen Sie deren Abrechnung dazu. Die Allianz übernimmt danach den Differenzbetrag im Rahmen Ihres Jahreslimits.

Brauche ich zuerst die Abrechnung der Krankenkasse?

Wenn die Kasse etwas dazuzahlt, ja. Die Allianz erstattet in diesem Fall 100 % der Restkosten, dafür muss sie wissen, was die Kasse übernommen hat. Bei festsitzendem Zahnersatz, also Kronen, Brücken und Implantaten, zahlt die ÖGK grundsätzlich nichts. Dann erstattet die Allianz 90 % der Rechnung. Was in Ihrem Fall gilt, klären wir vorab in zwei Minuten am Telefon.

Muss ich die Rechnung vorher selbst bezahlen?

In der Regel ja. Sie zahlen die Honorarnote beim Zahnarzt und bekommen den Betrag danach erstattet. Wenn eine größere Behandlung ansteht und Sie das vorher klären wollen, rufen Sie uns an.

Wie richte ich die App ein?

Sie laden „Meine Allianz – Österreich“ im App Store oder im Google Play Store. Zur Registrierung geben Sie Vorname, Nachname, Geburtsdatum, Handynummer und E-Mail-Adresse ein. Danach kommt ein Code per SMS, Sie vergeben ein Passwort und bestätigen die E-Mail. Ohne Smartphone geht es genauso über portal.allianz.at.

Was ist, wenn ich schon einen Kostenvoranschlag habe?

Dann ist es für diese Behandlung zu spät. Ab dem Zeitpunkt, an dem ein Heilkostenplan oder Kostenvoranschlag vorliegt, gilt die Behandlung als ärztlich angeraten und ist nicht mehr versichert. Für alles, was danach neu dazukommt, gilt der Schutz normal weiter.

Wann muss ich die Rechnung spätestens einreichen?

Reichen Sie im selben Kalenderjahr ein, in dem die Behandlung stattgefunden hat. Die Limits gelten pro Kalenderjahr, und wer eine Rechnung liegen lässt, verschenkt im Zweifel Limit. Für Fristen im Einzelfall sind die Versicherungsbedingungen maßgeblich.

MF
Michael Fabisiak
Spezialist für Zahnzusatzversicherung · zahn-vorsorge.at · GISA 37489939

Stand: 4. August 2026. Angaben zur App „Meine Allianz – Österreich“, zum Kundenportal und zum Ablauf der Kostenerstattung beruhen auf den öffentlich zugänglichen Informationen der Allianz Elementar Versicherungs-AG, abgerufen am 4. August 2026. Abläufe und Bezeichnungen in der App können sich ändern. Verbindlich sind allein die Versicherungsbedingungen, der Antrag und Ihre Polizze. Diese Seite ist allgemeine Information und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Die Agentur Sturm GmbH ist Versicherungsagentin und Exklusivpartnerin der Allianz.

● Zuletzt geprüft am 4. August 2026 ●

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