Der Schutz der Allianz gilt weltweit, auch wenn Sie die Behandlung bewusst im Ausland planen. Die Grenze setzt nicht der Erstattungssatz, sondern das Jahreslimit.
Ja. Die Allianz sieht in ihrer Leistungsübersicht mit Stand Mai 2026 weltweiten Versicherungsschutz vor, ausdrücklich auch für Behandlungen, die bewusst im Ausland in Anspruch genommen werden. Es gilt dieselbe Rechenregel wie in Österreich: Zahlt die gesetzliche Krankenversicherung zu der Behandlung nichts dazu, erstattet die Allianz 90 % der Rechnung bis zum Jahreslimit. Zahlt sie einen Anteil, sind es 100 % der Restkosten bis zum Jahreslimit. Der Engpass ist selten der Erstattungssatz, sondern das Jahreslimit: im Zahnersatz des Optimum-Pakets 1.250 € im 1. und 2. Kalenderjahr, 2.500 € im 3. und 4., 3.750 € ab dem 5. Nicht versichert sind stationäre Heilbehandlungen mit Übernachtung sowie Behandlungen, die vor Versicherungsbeginn begonnen, geplant oder angeraten wurden.
Viele stellen diese Frage erst, wenn der Termin im Ausland schon steht. Die Antwort steht in der Leistungsübersicht der Allianz.
„Weltweiter Versicherungsschutz. Die Absicherung gilt nicht nur im Notfall im Ausland, sondern auch bei zahnärztlichen Behandlungen, die bewusst im Ausland in Anspruch genommen werden, zum Beispiel bei einem Zahnarzt in Ungarn.“
Quelle: Allianz Leistungsübersicht und Produktunterlagen, Stand Mai 2026.
Zwei Punkte sind wichtig. Erstens: nicht nur im Notfall. Die geplante Behandlung ist eingeschlossen, nicht nur die akute Schmerzbehandlung auf Reisen.
Zweitens: weltweit. Es gibt keine Beschränkung auf die EU. Ungarn steht in der Unterlage als Beispiel, nicht als Grenze. Wer sich in Kroatien, in der Türkei oder außerhalb Europas behandeln lässt, verliert den Schutz aus diesem Grund nicht.
Der Ort der Behandlung ist kein Kriterium für die Erstattung. Es gelten dieselben Größen wie in Österreich: ob die Kasse mitzahlt, welche Leistungssäule betroffen ist und wie hoch das Jahreslimit im laufenden Kalenderjahr ist.
Es gilt dieselbe Regel wie in Österreich. Der Erstattungssatz hängt nicht vom Land ab und nicht von der Leistungssäule, sondern davon, ob die gesetzliche Krankenversicherung mitzahlt.
| Fall | Erstattung | Gilt im Ausland |
|---|---|---|
| Vorsorge wie Mundhygiene | 100 % bis 300 € im Kalenderjahr | ja, gleiche Regel |
| Kasse zahlt nichts zu der Behandlung | 90 % der Rechnung bis zum Jahreslimit | ja, gleiche Regel |
| Kasse zahlt einen Anteil | 100 % der Restkosten bis zum Jahreslimit | ja, gleiche Regel |
Ob und in welcher Höhe ÖGK, BVAEB, SVS oder eine KFA zu einer geplanten Auslandsbehandlung beiträgt, hängt vom Einzelfall und vom Träger ab. Wir nennen dazu keine Zahl.
Klären Sie das vor der Reise bei Ihrem Träger. Die Antwort entscheidet, ob für Sie die 90-Prozent-Regel oder die 100-Prozent-Regel gilt.
Ein Kassenanteil verbessert Ihre Erstattung. Trägt die Kasse etwas bei, übernimmt die Allianz 100 % der Restkosten statt 90 % der Gesamtrechnung, jeweils bis zum Jahreslimit.
Hier liegt der Engpass bei einer großen Auslandsbehandlung. Nicht der Erstattungssatz begrenzt die Auszahlung, sondern der Jahresbetrag.
| Leistungssäule | Paket Basis | Paket Optimum |
|---|---|---|
| Zahnersatz Implantate, Kronen, Brücken, Prothesen | nicht enthalten | 1.250 € im 1. und 2. Kalenderjahr 2.500 € im 3. und 4. 3.750 € ab dem 5. |
| Zahnerhalt Füllungen, Wurzelbehandlung | 650 € → 1.300 € → 1.950 € | 1.950 € ab Beginn, keine Staffelung |
Angenommen, Sie lassen im Ausland vier Implantate mit Kronen setzen, die Rechnung lautet über 8.000 €, und die Kasse trägt nichts bei. Dann gilt der Satz von 90 %, rechnerisch 7.200 €. Ausgezahlt wird nur so viel, wie das Jahreslimit hergibt.
| Kalenderjahr | 90 % der Rechnung | Jahreslimit | Erstattung | Bleibt bei Ihnen |
|---|---|---|---|---|
| 1. und 2. Jahr | 7.200 € | 1.250 € | 1.250 € | 6.750 € |
| 3. und 4. Jahr | 7.200 € | 2.500 € | 2.500 € | 5.500 € |
| ab dem 5. Jahr | 7.200 € | 3.750 € | 3.750 € | 4.250 € |
Bei einer Rechnung dieser Größe spielt der Prozentsatz keine Rolle mehr, weil das Limit vorher greift. Der Zeitpunkt macht 2.500 € Unterschied zwischen dem 1. und dem 5. Kalenderjahr.
Bei einer Wurzelbehandlung über 900 € ohne Kassenanteil ergeben 90 % einen Betrag von 810 €. Das Zahnerhalt-Limit im Optimum-Paket liegt bei 1.950 € und steht ab Versicherungsbeginn voll zur Verfügung. Hier bindet das Limit nicht, es bleiben 90 € bei Ihnen.
Je größer die Auslandsbehandlung, desto stärker bestimmt das Jahreslimit das Ergebnis. Bei 8.000 € im 1. Kalenderjahr kommen 1.250 € zurück, ab dem 5. sind es 3.750 €. Maßgeblich ist, in welchem Kalenderjahr die Kosten anfallen.
Kinder bis 18 Jahre ab 14,60 € im Monat, Erwachsene ab 19 Jahren ab 20,53 €. Es gelten die Versicherungsbedingungen.
Zwei Ausschlüsse wiegen im Ausland schwerer als in Österreich. Beide stehen in der Leistungsübersicht der Allianz, Stand Mai 2026.
Diese sind nicht versichert. In Österreich fällt das selten ins Gewicht, weil die meisten Eingriffe ambulant erfolgen. Im Ausland ist es gesondert zu prüfen: größere Eingriffe werden dort teilweise in Kliniken mit Übernachtung durchgeführt.
Fragen Sie vor der Buchung nach, ob ambulant behandelt wird. Die Antwort gehört schriftlich in Ihre Unterlagen.
Auch diese sind nicht versichert. Hier läuft ein häufiger Denkfehler auf: Jemand bekommt in Österreich einen Kostenvoranschlag für Implantate, schließt danach eine Zahnzusatzversicherung ab und fährt mit diesem Plan nach Ungarn. Für diese Behandlung gibt es keine Erstattung.
Der Grund ist die Reihenfolge, nicht das Land. Ob in Wien, in Graz oder in Budapest behandelt wird, ändert daran nichts.
Erst versichern, dann zum Kostenvoranschlag. Wer den Heil- und Kostenplan schon in der Schublade hat, kann diese Behandlung nicht mehr versichern, auch nicht über den Umweg einer Auslandsbehandlung. Andere künftige Behandlungen bleiben versichert.
Darüber hinaus gelten dieselben Ausschlüsse wie in Österreich. Der Behandlungsort ändert an dieser Liste nichts.
Der Versicherungsschutz ist geklärt, die offenen Fragen liegen woanders. Wir sprechen keine Empfehlung für oder gegen eine Auslandsbehandlung aus, sondern nennen die Punkte, die vorher zu klären sind.
Für Behandlungen im Ausland werden häufig niedrigere Preise genannt. Geprüfte Zahlen dazu haben wir nicht. Wir veröffentlichen deshalb weder Prozentangaben zur Ersparnis noch Preistabellen für ausländische Praxen. Nennen können wir Richtwerte für Österreich.
| Behandlung | Richtwert Österreich |
|---|---|
| Einzelimplantat mit Krone | 2.500 bis 4.000 € |
| Vollkeramikkrone | 800 bis 1.500 € |
| Brücke, 3-gliedrig | 1.400 bis 2.800 € |
| All-on-4, je Kiefer | 8.000 bis 18.000 € |
Stellen Sie einem Auslandsangebot die Gesamtrechnung gegenüber: Fahrt, Unterkunft, mehrere Reisen, mögliche Nachbehandlung in Österreich.
Wir raten weder zu noch von einer Behandlung im Ausland ab. Das ist eine medizinische und persönliche Entscheidung. Besprechen Sie einen konkreten Plan vorher mit Ihrer Zahnärztin oder Ihrem Zahnarzt in Österreich, vor allem die Frage der Nachsorge.
Wir nennen nur, was aus einer offiziellen Quelle des Anbieters belegt ist.
zahn-vorsorge.at ist Versicherungsagent und Exklusivpartner der Allianz. Wer mehrere Versicherer nebeneinander vergleichen möchte, ist bei einem Versicherungsmakler richtig.
Kinder bis 18 Jahre: 14,60 € im Paket Basis, 18,78 € im Paket Optimum. Erwachsene ab 19 Jahren: 20,53 bis 22,84 € im Paket Basis, 34,58 bis 64,71 € im Paket Optimum, je nach Eintrittsalter. Alle Werte monatlich inklusive 1 % Versicherungssteuer, Stand Mai 2026. Zahnersatz gibt es nur im Paket Optimum.
Ja. In der Leistungsübersicht der Allianz mit Stand Mai 2026 steht wörtlich: „Weltweiter Versicherungsschutz. Die Absicherung gilt nicht nur im Notfall im Ausland, sondern auch bei zahnärztlichen Behandlungen, die bewusst im Ausland in Anspruch genommen werden, zum Beispiel bei einem Zahnarzt in Ungarn.“ Es gelten dieselben Erstattungssätze, Jahreslimits und Ausschlüsse wie in Österreich.
Nein. Die Allianz spricht von weltweitem Versicherungsschutz, eine Beschränkung auf die EU ist in der Leistungsübersicht mit Stand Mai 2026 nicht vorgesehen. Ungarn wird dort nur als Beispiel genannt. Ob die österreichische Kasse etwas beiträgt, hängt vom Träger und vom Einzelfall ab.
Es gilt dieselbe Regel wie in Österreich. Zahlt die gesetzliche Krankenversicherung nichts dazu, erstattet die Allianz 90 % der Rechnung bis zum Jahreslimit. Zahlt sie einen Anteil, sind es 100 % der Restkosten. Beispiel: Bei 8.000 € ohne Kassenanteil ergeben 90 % rechnerisch 7.200 €. Das Zahnersatz-Limit im Optimum-Paket liegt im 1. und 2. Kalenderjahr bei 1.250 €, im 3. und 4. bei 2.500 €, ab dem 5. bei 3.750 €. Erstattet wird der niedrigere Betrag.
Dann ist diese Behandlung nicht versichert. Nicht versichert sind Behandlungen, die vor Versicherungsbeginn begonnen, geplant oder ärztlich angeraten wurden. Wer einen Kostenvoranschlag für Implantate erhält, danach abschließt und mit diesem Plan ins Ausland fährt, bekommt dafür keine Erstattung. Die Reihenfolge entscheidet.
Nein. Stationäre Heilbehandlungen mit Übernachtung in Krankenanstalten sind nicht versichert. Im Ausland ist das relevant, weil größere Eingriffe dort teilweise in Kliniken mit Übernachtung erfolgen. Klären Sie vor der Buchung, ob ambulant behandelt wird.
Dieselben wie eine österreichische. Die Rechnung muss nachvollziehbar aufgeschlüsselt und in prüfbarer Form vorliegen, damit sich die Leistungen den Säulen zuordnen lassen. Fragen Sie vor der Behandlung bei der Allianz nach, welche Angaben nötig sind und in welcher Sprache eingereicht werden kann.
Alle Angaben stützen sich auf die folgenden Unterlagen. Alle Links wurden am 31. Juli 2026 abgerufen und geprüft.
Stand: 31. Juli 2026. Tarifkonditionen, Limits und Annahmerichtlinien können sich ändern. Angaben zu anderen Anbietern beruhen auf öffentlich zugänglichen Informationen und sind ohne Gewähr. Verbindlich sind allein die jeweiligen Versicherungsbedingungen, der Antrag und die Polizze. Diese Seite ist allgemeine Information und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Die Agentur Sturm GmbH ist Versicherungsagentin und Exklusivpartnerin der Allianz.
● Zuletzt geprüft am 31. Juli 2026 ●
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Kinder bis 18 zahlen einheitlich 14,60 € im Monat, Erwachsene starten bei 20,53 €. Beratung und Vermittlung kosten Sie nichts zusätzlich. Maßgeblich ist der beim Versicherer berechnete Beitrag.